Reservierungsverfahren.
Reservierung von Einspeisekapazitäten.
Die ovag Netz GmbH bietet für Erzeugungsanlagen und Stromspeicher im Nieder- und Mittelspannungsnetz ein Reservierungsverfahren zur Sicherung von Einspeisekapazitäten an. Ziel ist es, Netzkapazitäten gezielt für Projekte zu reservieren, deren Umsetzung mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgt.
Anwendbar auf:
- Stromspeicher
- Erzeugungsanlagen
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Aufdach-Photovoltaikanlagen
- Windkraftanlagen
- Blockheizkraftwerke
- Biomasseanlagen
- Wasserkraftanlagen
So funktioniert das Verfahren
Schritt 1: Anlage verbindlich anmelden
Melden Sie zunächst die Erzeugungsanlage oder den Stromspeicher über das Netzportal der ovag Netz GmbH verbindlich an. Nach Rückmeldung der positiven Netzverträglichkeitsprüfung kann die Reservierungsanfrage gestellt werden.
Schritt 2: Reservierungsanfrage einreichen
Je nach Anlagentyp reichen Sie die unten aufgeführten Nachweise entsprechend dem aktuellen Planungsreife Ihres Projekts ein.
Schritt 3: Reservierungsanfrage prüfen
Nach Eingang der Anfrage werden die eingereichten Nachweise geprüft und die gewünschte Einspeiseleistung hinsichtlich ihrer Netzverträglichkeit bewertet.
Schritt 4: Reservierung bestätigen
Nach erfolgreicher Prüfung und positiver Bewertung der Netzverträglichkeit wird die Reservierung bestätigt. Erst mit der Bestätigung durch die ovag Netz GmbH wird die Reservierung verbindlich.
Schritt 5: Fortschritte nachweisen
Um die Reservierung aufrechtzuerhalten, müssen die Nachweise für die nächsthöhere Planungsreife innerhalb der Reservierungsfrist eingereicht werden.
Schritt 6: Fertigstellung und Inbetriebnahme
Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage bzw. Ihres Stromspeicher wird das Reservierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Nachweise der Planungsreifen im Überblick
Erzeugungsanlagen und Stromspeicher
Reservierung für 12 Monate
- Vollständige Anmeldeunterlagen
- Positive Netzverträglichkeitsprüfung
Die Reservierung wird automatisch mit der Einspeisezusage erteilt.
Stufe 1: Reservierung für 6 Monate
- Positiver Bauvorbescheid
oder - Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung für den Bau
oder - Aufstellungsbeschluss und Beginn der ersten Offenlage eines Bebauungsplan (B-Plan)
Einmalige Verlängerung nach Vorlage der Eigenerklärung (siehe Downloadbereich) um 6 Monate möglich.
Stufe 2: Reservierung für 6 Monate
- Baugenehmigung
oder - Satzungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans
Einmalige Verlängerung nach Vorlage der Eigenerklärung (siehe Downloadbereich) um 6 Monate möglich.
Stufe 3: Reservierung für 6 Monate
- Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG / KWKG
Stufe 1: Reservierung für 12 Monate
- Grundstückssicherungsnachweis
oder - Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung nach BImSchG
Einmalige Verlängerung nach Vorlage der Eigenerklärung (siehe Downloadbereich) um 6 Monate möglich.
Stufe 2: Reservierung für 12 Monate
- Vorbescheid gemäß BImSchG
Einmalige Verlängerung nach Vorlage der Eigenerklärung (siehe Downloadbereich) um 6 Monate möglich.
Stufe 3: Reservierung für 6 Monate
Genehmigung oder Teilgenehmigung gemäß BImSchG
Stufe 1: Reservierung für 6 Monate
- Planungskonzept der Erzeugungsanlage
und - Abgeschlossener Kaufvertrag über projektbezogene Anlagenkomponenten
Einmalige Verlängerung nach Vorlage der Eigenerklärung (siehe Downloadbereich) um 6 Monate möglich.
Stufe 3: Reservierung für 6 Monate
- Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG / KWKG