Technische Voraussetzungen.
Mindestanforderungen für Netzanschluss und Einspeisung.
In § 19 EnWG sind die technischen Mindestanforderungen für die Einspeisung geregelt. Entsprechend finden Sie auf dieser Seite auch die vorgeschriebenen Veröffentlichungen sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Hier finden Sie die TAB sowie die Mindestanforderungen für Messeinrichtungen im PDF-Format:
TAB Niederspannung:
TAB Mittelspannung:
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen:
Vorschriften für die Netzeinspeisung.
Um in das Verteilnetz einspeisen zu können, müssen ebenfalls einige technischen Anforderungen erfüllt werden. Die Ausführung des Netzanschlusses und die für die Sicherheit des Verteilnetzes notwendigen Einrichtungen müssen den technischen Anforderungen der ovag Netz und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) entsprechen.
Technische Richtlinie Einspeisemanagement
Für die Netzeinspeisung sind dabei folgende Vorschriften vorrangig zu beachten:
- VDE-Vorschriften
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Ergänzende Bedingungen der ovag Netz
- Technische Ausführungsvorschriften
- Technische Anschlussbedingungen (TAB)
- Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
Netzsicherheitsmanagement bei Einspeisung.
Wenn Sie mit einer Erzeugungsanlage Strom in unser Netz einspeisen möchten, ist Ihre Anlage gemäß den aktuellen EEG‑Regelungen in das sogenannte Netzsicherheitsmanagement einzubinden.
Zur Sicherstellung der Netzstabilität müssen Erzeugungsanlagen – abhängig von ihrer Anlagengröße – so ausgestattet sein, dass der Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) möglich ist, die Ist-Einspeisung jederzeit abgerufen werden kann und die Einspeiseleistung – je nach technischer Ausstattung – stufenweise oder stufenlos ferngesteuert reduziert werden kann.
Weitere Details zur Umsetzung finden Sie in unserer Technischen Richtlinie zum Netzsicherheitsmanagement (Stand Juni 2026).
Ausgenommen von diesen Anforderungen sind insbesondere Steckersolargeräte bis 2 kWp (800 VA) sowie Anlagen, die ausschließlich in der Direktvermarktung betrieben werden.
Anforderungen an Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger (TRE) für Erzeugungsanlagen.
Einen passenden Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger können Sie von der ovag Netz beziehen. Füllen Sie hierfür einfach das Bestellformular aus und senden Sie uns dieses bitte per E-Mail an: inbetriebsetzung@ovag-netz.de
Für den Fall, dass der Anlagenbetreiber einen Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger bereitstellt, sind folgende Systemvoraussetzungen zu beachten:
- Rundsteuerprotokolle: EDF, Ricontic und Versacom
- Sendefrequenz = 180 Hz
- Hersteller: Elster, Typ: LCR 600
Zudem muss die Parametrierung des Tonfrequenz-Rundsteuerempfängers bei der ovag Netz für die jeweils gültigen Kostensätze in Auftrag gegeben werden.
Weitere nützliche Links und Downloads:
| Messkonzepte für EEG- und KWK-Anlagen: | Messkonzepte |
| Elektrofachbetriebe: | Installateurverzeichnis |
| Tonfrequenzrundsteuerempfänger: | Bestellformular |
| Gesetze im Internet: | Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) |
| Allgemeine Bedingungen der ovag Netz GmbH: | |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen: | AGB der ovag Netz GmbH |