Sie haben eine Wasserkraft- oder Windkraftanlage und möchten mit dieser Strom einspeisen? Auf dieser Website finden Sie alle Informationen, die für die Planung und Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage mit Ihrem Elektrofachbetrieb hilfreich sind. Falls Sie mehr als 30 kW Leistung mit Ihrer Anlage erreichen, stellen Sie bitte in unserem Netzportal eine Vorabanfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung.
Wenn Ihnen bereits alle Unterlagen für eine Anmeldung vorliegen, können Sie Ihre Wind- oder Wasserkraftanlage mit folgenden zwei Formularen anmelden:
Das ausgefüllte Formular senden Sie, bzw. Ihr Elektrofachbetrieb, bitte mit den zugehörigen Dokumenten und Unterlagen einfach per E-Mail an: anschluss@ovag-netz.de
Aufgrund der großen Anzahl an aktuell eingehenden Anmeldungen kann es zu einer Bearbeitungszeit von ca. sechs bis maximal acht Wochen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Anhand unseres Merkblatts für den Niederspannungsbereich können Sie sich vorab ein Bild machen, welche Voraussetzungen für die Einspeisung erfüllt sein müssen. Zudem werden für die Anmeldung der Anlage folgende Dokumente und Unterlagen benötigt:
Unterlagen | Woher kommt das Dokument? | Wer ist zuständig? |
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Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagenstandorts | Online-Kartendienst, wie z. B.: www.geoportal.hessen.de | Anlagenbetreiber1 und Elektroinstallateur |
Übersichtsschaltplan der elektrischen Anlage mit sämtlichen Erzeugungsanlagen |
Elektroinstallateur | Elektroinstallateur |
Technische Datenblätter der Anlage | Hersteller | Elektroinstallateur |
Einheitenzertifikat für Wechselrichter und integrierten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) Nach aktueller VDE-AR-N 4105 |
Hersteller | Elektroinstallateur |
Unterlagen | Woher kommt das Dokument? | Wer ist zuständig? |
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Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister2 | Marktstammdatenregister2 | Anlagenbetreiber1 |
Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher | ovag Netz (Anlage aus der Anschlusszusage)) |
Elektroinstallateur und Anlagenbetreiber1 |
Bestätigung zur Erzeugungsanlage | ovag Netz (Nach Erhalt des ausgefüllten und unterschriebenen Inbetriebsetzungprotokolls) |
Anlagenbetreiber1 |
1 Anlagenbetreiber: i.d.R. Sie
2 Informationen dazu finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de
Wechselt der Betreiber Ihrer Anlage oder wird diese baulich verändert, müssen diese Änderungen sowohl uns als Netzbetreiber als auch der Bundenetzagentur mitgeteilt werden. Weitere Infos und die passenden Ansprechpartner für die Durchführung von Änderungen finden Sie unter: Bestandsanlagen
Anmeldung von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsbereich: | |
Anschlussvoraussetzungen: | |
Zertifizierte Elektrofachbetriebe: | |
Messkonzepte für EEG- und KWK-Anlagen: | |
Einspeisemanagement / Netzregulierung: | |
Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur: | |
Zuständigkeit ovag Netz: | |
Strom einspeisen außerhalb unseres Netzgebiets: |
Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir für Sie an dieser Stelle zusammengefasst:
Über die ovag Netz können Sie einen Netzanschluss einer Wind- oder Wasserkraftanlage bis hin zum 20kv-Netz und einer möglichen Anschlussleistung bis 20 Megawatt anmelden. Bitte stellen Sie für Anlagen, die an diese Leistungsgrenzen stoßen, vorab eine Anfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung über unser Netzportal. Für alle Anlagen, die über unserer Leistungsgrenze liegen, ist die Avacon Netz Ihr passender Ansprechpartner.
Für die Anmeldung Ihrer Anlage benötigen Sie die technischen Datenblätter der Anlage, Einheitenzertifikate, den Übersichtsschaltplan und Lageplan sowie bei komplexeren Aufbauten evtl. noch weitere technische Unterlagen.
Bei Windkraftanlagen ist für die Auszahlung der EEG-Vergütung zudem ein Nachweis über die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung bzw. deren Befreiung notwendig. Weitere Infos erhalten Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Bei Anschlüssen im Niederspannungsnetz erfolgt die Betriebserlaubnis mit der Zustimmung des Netzbetreibers. Bei Anschlüssen im Mittelspannungsbereich wird die endgültige Betriebserlaubnis nach Prüfung der eingereichten Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage erteilt.
Eine Konformitätserklärung wird bei der Anmeldung von größeren Anlagen im Mittelspannungsnetz benötigt. Diese wird in der Regel von einem unabhängigen Zertifizierungsbüro erstellt und ist durch den Anlagenbetreiber zu beauftragen.