Einspeisung Windkraft und Wasserkraft.

Erzeugungsanlage anmelden.

Sie haben eine Wasserkraft- oder Windkraftanlage und möchten mit dieser Strom einspeisen? Auf dieser Website finden Sie alle Informationen, die für die Planung und Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage mit Ihrem Elektrofachbetrieb hilfreich sind. Falls Sie mehr als 30 kW Leistung mit Ihrer Anlage erreichen, stellen Sie bitte in unserem Netzportal eine Vorabanfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung.


Formulare für die Anmeldung einer Wasserkraft- oder Windkraftanlage.

Wenn Ihnen bereits alle Unterlagen für eine Anmeldung vorliegen, können Sie Ihre Wind- oder Wasserkraftanlage mit folgenden zwei Formularen anmelden:

Das ausgefüllte Formular senden Sie, bzw. Ihr Elektrofachbetrieb, bitte mit den zugehörigen Dokumenten und Unterlagen einfach per E-Mail an: anschluss@ovag-netz.de

Aufgrund der großen Anzahl an aktuell eingehenden Anmeldungen kann es zu einer Bearbeitungszeit von ca. sechs bis maximal acht Wochen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Einspeisung aus Wasser- und Windkraft: Benötigte Dokumente und Unterlagen.

Anhand unseres Merkblatts für den Niederspannungsbereich können Sie sich vorab ein Bild machen, welche Voraussetzungen für die Einspeisung erfüllt sein müssen. Zudem werden für die Anmeldung der Anlage folgende Dokumente und Unterlagen benötigt:

Alle Dokumente zur Anmeldung:
Unterlagen Woher kommt das Dokument? Wer ist zuständig?
Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagenstandorts Online-Kartendienst, wie z. B.: www.geoportal.hessen.de Anlagenbetreiber1 und Elektroinstallateur
Übersichtsschaltplan der elektrischen Anlage
mit sämtlichen Erzeugungsanlagen
Elektroinstallateur Elektroinstallateur
Technische Datenblätter der Anlage Hersteller Elektroinstallateur
Einheitenzertifikat für Wechselrichter und integrierten Netz- und Anlagenschutz
(NA-Schutz) Nach aktueller VDE-AR-N 4105
Hersteller Elektroinstallateur
Alle Dokumente für die Einspeisevergütung:
Unterlagen Woher kommt das Dokument? Wer ist zuständig?
Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister2 Marktstammdatenregister2 Anlagenbetreiber1
Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher ovag Netz
(Anlage aus der Anschlusszusage))
Elektroinstallateur und Anlagenbetreiber1
Bestätigung zur Erzeugungsanlage ovag Netz
(Nach Erhalt des ausge­füllten und
unter­schriebenen Inbetriebsetzungprotokolls)
Anlagenbetreiber1

1 Anlagenbetreiber: i.d.R. Sie
2 Informationen dazu finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de

Betreiberwechsel und Änderungen bei Bestandsanlagen.

Wechselt der Betreiber Ihrer Anlage oder wird diese baulich verändert, müssen diese Änderungen sowohl uns als Netzbetreiber als auch der Bundenetzagentur mitgeteilt werden. Weitere Infos und die passenden Ansprechpartner für die Durchführung von Änderungen finden Sie unter: Bestandsanlagen

Wasserkraft- und Windkraft Einspeisung: Nützliche Links und Downloads.

Anmeldung von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsbereich:

Merkblatt für die Anmeldung

Anschlussvoraussetzungen:

Technische Mindestanforderungen und Voraussetzungen

Zertifizierte Elektrofachbetriebe:

Installateurverzeichnis

Messkonzepte für EEG- und KWK-Anlagen:

Messkonzepte

Einspeisemanagement / Netzregulierung:

Redispatch 2.0

Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur:

Marktstammdatenregister

Zuständigkeit ovag Netz:

Unser Netzgebiet

Strom einspeisen außerhalb unseres Netzgebiets:

Zuständigen Netzbetreiber finden

Wasser- und Windkraft Einspeisung FAQ.

Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir für Sie an dieser Stelle zusammengefasst:

Was muss ich beachten, wenn ich Strom meiner Windkraftanlage / Wasserkraftanlage einspeisen möchte?

Über die ovag Netz können Sie einen Netzanschluss einer Wind- oder Wasserkraftanlage bis hin zum 20kv-Netz und einer möglichen Anschlussleistung bis 20 Megawatt anmelden. Bitte stellen Sie für Anlagen, die an diese Leistungsgrenzen stoßen, vorab eine Anfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung über unser Netzportal. Für alle Anlagen, die über unserer Leistungsgrenze liegen, ist die Avacon Netz Ihr passender Ansprechpartner.

Welche Unterlagen muss ich als Anlagenbetreiber vorlegen, wenn ich für den Strom meiner Windkraftanlage / Wasserkraftanlage die EEG-Vergütung erhalten möchte?

Für die Anmeldung Ihrer Anlage benötigen Sie die technischen Datenblätter der Anlage, Einheitenzertifikate, den Übersichtsschaltplan und Lageplan sowie bei komplexeren Aufbauten evtl. noch weitere technische Unterlagen.

Bei Windkraftanlagen ist für die Auszahlung der EEG-Vergütung zudem ein Nachweis über die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung bzw. deren Befreiung notwendig. Weitere Infos erhalten Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

Wann erhalte ich die endgültige Betriebserlaubnis für meine Windkraftanlage / Wasserkraftanlage?

Bei Anschlüssen im Niederspannungsnetz erfolgt die Betriebserlaubnis mit der Zustimmung des Netzbetreibers. Bei Anschlüssen im Mittelspannungsbereich wird die endgültige Betriebserlaubnis nach Prüfung der eingereichten Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage erteilt.

Was ist eine Konformitätserklärung und woher bekomme ich diese?

Eine Konformitätserklärung wird bei der Anmeldung von größeren Anlagen im Mittelspannungsnetz benötigt. Diese wird in der Regel von einem unabhängigen Zertifizierungsbüro erstellt und ist durch den Anlagenbetreiber zu beauftragen.