Ändert sich etwas an Ihrer Erzeugungsanlage oder gibt es zukünftig einen anderen Betreiber? Ihrer Meldepflicht bei Änderungen an Bestandsanlagen können Sie ganz einfach nachkommen, indem Sie uns diese per E-Mail senden. Technische Änderungen senden Sie bitte an anschluss@ovag-netz.de und abrechnungsrelevante Änderungen an abrechnung@ovag-netz.de.
Für den Fall, dass Sie uns eine Rechtsnachfolge mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das vorgefertigte Formular: Änderung des Anlagenbetreibers
Wichtig bei Bankverbindungsänderungen: Hier ist die Zustimmung des Anlagenbetreibers notwendig.
Eine Meldepflicht besteht bei einer Änderung an folgenden Anlagenkomponenten:
Geeichte Messwerte werden gesetzlich vorausgesetzt, damit eine Vergütung nach EEG oder KWKG ausgezahlt werden kann. Sollte die Eichgültigkeitsdauer Ihres kundeneigenen Stromzählers ablaufen, kümmern wir uns gerne um einen Zählertausch. Sprechen Sie uns hierfür einfach an.
Team Netzeinspeisung / Planung & Projektierung
Telefon: 06031 82-19033
E-Mail: termin@ovag-netz.de
Bitte überprüfen Sie anhand der technischen Anschlussbedingungen (TAB), ob Ihr Zählerplatz weiterhin alle Voraussetzungen erfüllt. Denn nur bei einem TAB-konformen Zählerplatz kann der Einbau eines neuen Stromzählers erfolgen.
Abrechnung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG: | |
Meldung von Rechtsnachfolgen | |
Zählerstandserfassung: | |
Gesetze im Internet: |
An Marktstammdatenregister denken: Alle Änderungen an einer Bestandsanlage müssen auch bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Weitere Infos hierzu sowie eine detaillierte Anleitung finden Sie auch auf der Website der Bundesnetzagentur unter: Handbuch zur Registrierung eines Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister