Bestandsanlagen.

Betreiberwechsel oder Änderungen bei Bestandsanlagen mitteilen.

Ändert sich etwas an Ihrer Erzeugungsanlage oder gibt es zukünftig einen anderen Betreiber? Ihrer Meldepflicht bei Änderungen an Bestandsanlagen können Sie ganz einfach nachkommen, indem Sie uns diese per E-Mail senden. Technische Änderungen senden Sie bitte an und abrechnungsrelevante Änderungen an .

Für den Fall, dass Sie uns eine Rechtsnachfolge mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das vorgefertigte Formular: Änderung des Anlagenbetreibers


Wichtig bei Bankverbindungsänderungen: Hier ist die Zustimmung des Anlagenbetreibers notwendig.

Ab wann sind technische Änderungen an Bestandsanlagen meldepflichtig?

Eine Meldepflicht besteht bei einer Änderung an folgenden Anlagenkomponenten:

  • Wechselrichter
  • Speichersysteme
  • PV-Modultausch
  • Änderungen am Messkonzept
  • Änderung der Einspeiseart, z.B. Umstellung von Volleinspeisung auf Selbstverbrauch
  • Stilllegung der Anlage, auch vorübergehende Außerbetriebnahmen

Zählerwechsel bei Ablauf der Eichfrist.

Geeichte Messwerte werden gesetzlich vorausgesetzt, damit eine Vergütung nach EEG oder KWKG ausgezahlt werden kann. Sollte die Eichgültigkeitsdauer Ihres kundeneigenen Stromzählers ablaufen, kümmern wir uns gerne um einen Zählertausch. Sprechen Sie uns hierfür einfach an.

Kontakt Zählertausch:

Team Netzeinspeisung / Planung & Projektierung
Telefon: 06031 82-19033
E-Mail: termin@ovag-netz.de

Bitte überprüfen Sie anhand der technischen Anschlussbedingungen (TAB), ob Ihr Zählerplatz weiterhin alle Voraussetzungen erfüllt. Denn nur bei einem TAB-konformen Zählerplatz kann der Einbau eines neuen Stromzählers erfolgen.

Nützliche Links und Download-Infos:

Abrechnung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG:

Weitere Infos zur Vergütung

Meldung von Rechtsnachfolgen

Formular Änderung Anlagenbetreiber

Zählerstandserfassung:

Zählerstand melden

Gesetze im Internet:

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

An Marktstammdatenregister denken: Alle Änderungen an einer Bestandsanlage müssen auch bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Weitere Infos hierzu sowie eine detaillierte Anleitung finden Sie auch auf der Website der Bundesnetzagentur unter: Handbuch zur Registrierung eines Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister