Netzverträge.

Vertragstypen für Netzanschluss und Netznutzung.

Je nach Anschluss- und Nutzungssituation schließen wir unterschiedliche Verträge mit Anschlussnehmern und -nutzern ab. Im wesentlichen bieten wir vier Vertragstypen an:

1.) Netzanschlussvertrag für Anschluss in Niederspannung

  • Für Haus- und Gewerbeanschluss im Niederspannungsnetz.
  • Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer und Eigentümer der Anlage) geschlossen. Dieser regelt die technischen Eigenschaften des Netzanschlusses einschließlich der Kostentragung.

2.) Netzanschlussvertrag für Anschluss in Mittelspannung

  • Für Gewerbeanschluss im Mittelspannungsnetz.
  • Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer und Eigentümer der Anlage) geschlossen. Dieser regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einschließlich der Kostentragung.

3.) Netznutzungsvertrag für Kunden mit Viertelstunden-Lastgangmessung

  • Für Nutzer, die Netznutzungsentgelte direkt an den Verteilnetzbetreiber zahlen, ist ein Netznutzungsvertrag erforderlich.
  • Eine Viertelstunden-Lastgangmessung ist bei einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh vorgeschrieben.

4.) Anschlussnutzungsvertrag für Sondernetzanschlüsse

  • Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der einen Anschluss zur Entnahme von Elektrizität nutzt (Eigentümer oder Mieter/Pächter)
  • Die Niederspannungsanschlussverordnung regelt den Vertragsinhalt.
  • Der faktischer Vertragsschluss durch Anschlussnutzung ist der Regelfall.