Einbaupflichten.

Intelligentes Messsystem.

Einbau nach Verbrauch oder installierter Leistung von Erzeugungsanlagen.

Bei einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh Strom sowie bei Stromerzeugern mit über 7 kW installierter Leistung ist eine Montage eines intelligenten Messsystems gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der Nutzung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie z. B. einer Wärmepumpe, liegt ein Pflichteinbaufall vor. Unterhalb der Jahresverbrauchsgrenze von 6.000 kWh kann optional ein intelligentes Messsystem verbaut werden.

Moderne Messeinrichtung bis 2032 für alle Stromverbraucher.

Soweit nicht ein Pflichteinbau für ein intelligentes Messsystems besteht, ist zumindest für alle Stromverbraucher der Austausch der alten Stromzähler gesetzlich vorgesehen. Somit wird jeder Verbraucher bis 2032 zumindest mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.