Einbaupflichten für intelligente Messsysteme.

Einbau nach Verbrauch oder installierter Leistung von Erzeugungsanlagen.

Bei einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh Strom sowie bei Stromerzeugern mit über 7 kW installierter Leistung ist eine Montage eines intelligenten Messsystems gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der Nutzung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie z. B. einer Wärmepumpe, liegt ein Pflichteinbaufall vor. Unterhalb der Jahresverbrauchsgrenze von 6.000 kWh kann optional ein intelligentes Messsystem verbaut werden.

Moderne Messeinrichtung bis 2032 für alle Stromverbraucher.

Soweit nicht ein Pflichteinbau für ein intelligentes Messsystems besteht, ist zumindest für alle Stromverbraucher der Austausch der alten Stromzähler gesetzlich vorgesehen. Somit wird jeder Verbraucher bis zumindest mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.

Hinweis zu Schreiben privater Messstellenbetreiber

Die ovag Netz GmbH GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber in Ihrem Netzgebiet und setzt die gesetzlichen Vorgaben zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) schrittweise um.

Sofern Ihr Anschluss von den gesetzlichen Einbaupflichten betroffen ist, informieren wir Sie rechtzeitig über den bevorstehenden Zählerwechsel. Sie müssen hierfür selbst nichts veranlassen.

Derzeit erhalten einige Kunden Schreiben privater (wettbewerblicher) Messstellenbetreiber mit Angeboten zum Einbau intelligenter Messsysteme. Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag der ovag Netz GmbH.

Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht aufgrund solcher Schreiben nicht. Sofern Ihr Anschluss von den gesetzlichen Einbaupflichten betroffen ist, informieren wir Sie als grundzuständiger Messstellenbetreiber rechtzeitig über den bevorstehenden Einbau eines intelligenten Messsystems.

FAQ: Häufige Fragen zu den Einbaupflichten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den gesetzlichen Einbaupflichten für intelligente Messsysteme (Smart Meter) sowie zum Ablauf des Zählerwechsels. Weitere Informationen zum Zähleraustausch sowie die Möglichkeit, einen vereinbarten Termin zu ändern, finden Sie auf unserer Website unter: Zähleraustausch

Wann werde ich über den Einbau eines intelligenten Messsystems informiert?

Sofern Ihr Anschluss von den gesetzlichen Einbaupflichten betroffen ist, informiert Sie die ovag Netz GmbH rechtzeitig vor dem geplanten Einbau. Sie erhalten alle wichtigen Informationen zum Ablauf sowie gegebenenfalls einen Terminvorschlag. Sie müssen den Einbau nicht selbst beantragen.

Warum habe ich ein Schreiben eines anderen Messstellenbetreibers erhalten?

Private (wettbewerbliche) Messstellenbetreiber dürfen ihre Leistungen wie den den Einbau intelligenter Messsysteme bundesweit anbieten. Solche Schreiben stammen jedoch nicht von der ovag Netz GmbH.

Sofern Ihr Anschluss von den gesetzlichen Einbaupflichten betroffen ist, informieren wir Sie als grundzuständiger Messstellenbetreiber rechtzeitig über den Einbau eines intelligenten Messsystems. Sie müssen aufgrund eines Schreibens eines privaten Messstellenbetreibers keine Maßnahmen ergreifen.

Muss ich den Einbau eines intelligenten Messsystems selbst beantragen?

Nein. Sofern für Ihren Anschluss eine gesetzliche Einbaupflicht besteht, werden Sie von der ovag Netz GmbH rechtzeitig informiert. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu und stimmen den weiteren Ablauf mit Ihnen ab. Sie müssen den Einbau nicht selbst beantragen.

Entstehen mir durch den Einbau eines intelligenten Messsystems zusätzliche Kosten?

Für den Messstellenbetrieb gelten die gesetzlichen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Entgelte richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Sofern der Einbau eines intelligenten Messsystems aufgrund der gesetzlichen Einbaupflicht erfolgt, entstehen Ihnen keine gesonderten Kosten für den Zählerwechsel selbst.