Bei einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh Strom sowie bei Stromerzeugern mit über 7 kW installierter Leistung ist eine Montage eines intelligenten Messsystems gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der Nutzung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie z. B. einer Wärmepumpe, liegt ein Pflichteinbaufall vor. Unterhalb der Jahresverbrauchsgrenze von 6.000 kWh liegt es hingegen im Ermessen des Messstellenbetreibers, ob ein intelligentes Messsystem ab 2020 installiert wird.
Soweit nicht ein Pflichteinbau für ein intelligentes Messsystems besteht, ist zumindest für alle Stromverbraucher der Austausch der alten Stromzähler gesetzlich vorgesehen. Somit wird jeder Verbraucher bis 2032 zumindest mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.