Sie möchten Solarstrom einspeisen und Ihre Photovoltaikanlage anmelden? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Auf dieser Website haben wir alle Informationen zusammengefasst, die Sie für die Planung und Anmeldung Ihrer Solaranlage und den Anschluss an das Stromnetz benötigen. Wenn Sie schon wissen, wie alles funktioniert, können Sie ganz einfach in unserem Netzportal Ihre PV-Anlage anmelden oder bei größeren Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp eine Vorabanfrage stellen.
Aufgrund der großen Anzahl an aktuell eingehenden Anmeldungen kann es zu einer Bearbeitungszeit von ca. sechs bis maximal acht Wochen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Unser 7-Schritte-Fahrplan bietet Ihnen Orientierung bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage. In diesem werden alle relevanten Themen skizziert – von A wie Antragstellung bis Z wie Zahlung.
Melden Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur Ihre geplante Photovoltaikanlage so früh wie möglich vor der Installation bei uns an, denn die Bearbeitungszeiten sind aufgrund der hohen Anzahl an Anmeldungen derzeit recht lang. Die Anmeldung erfolgt über unser Netzportal: Dort können Sie einfach das Online-Anmeldeformular ausfüllen und zusammen mit den nötigen Unterlagen (siehe Checkliste) absenden.
Weiter geht’s: Nach Ihrem Antrag zum Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage bestätigen wir Ihnen den Eingang. Danach prüfen wir die Anschlussmöglichkeit am nächsten Netzverknüpfungspunkt. Spricht technisch nichts dagegen, erhalten Sie von uns eine Anschlusszusage. Diese gilt in der Regel für sechs Monate – wenn Ihre Photovoltaikanlage in dieser Zeit nicht fertig wird, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung.
Sobald Sie die oben genannte Anschlusszusage erhalten haben, kann Ihr konzessionierter Elektroinstallateur die Zähleranlage vorbereiten und die PV-Anlage montieren. Die Antragstellung der Zählersetzung erfolgt dann durch Ihren Elektroinstallateur.
Ein Mitarbeiter der ovag Netz oder eines anderen Messstellenbetreibers installiert den oder die Zähler.
Jetzt kann Ihr Elektroinstallateur die Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Das wird im Inbetriebsetzungsprotokoll dokumentiert, welches unverzüglich bei der ovag Netz eingereicht werden muss. Achtung: Dies gilt auch für (nachträglich) inbetriebgenommene Stromspeicher.
Ihre Anlage müssen Sie anschließend innerhalb eines Monats nach der gesetzlichen Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen und aktivieren. Alle weiteren Infos dazu finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter: www.marktstammdatenregister.de
Nach dem Erhalt der vollständigen Unterlagen (siehe Checkliste), wird Ihre Anlage im Abrechnungssystem aufgenommen und wir zahlen die Vergütung für Ihren eingespeisten Strom an Sie aus.
Achtung – Anlagengröße berücksichtigen: Ist Ihre Anlage größer als 30 kWp, ist die ovag Netz als zuständiger Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme grundsätzlich anwesend. Sollten wir von Ihnen als grundzuständiger Messstellenbetreiber beauftragt werden, erfolgt in diesem Zuge der Austausch der Zähler.
Während des Anmeldeprozesses in unserem Netzportal benötigen wir von Ihnen einige Informationen und Unterlagen. Anhand unserer Checkliste können Sie sich vorab ein Bild machen, welche Dokumente erforderlich sind und woher Sie diese bekommen.
Unterlagen | Woher kommt das Dokument? | Wer ist zuständig? |
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Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagenstandorts | Online-Kartendienst, wie z. B.: www.geoportal.hessen.de | Anlagenbetreiber1 und Elektroinstallateur |
Übersichtsschaltplan der elektrischen Anlage mit sämtlichen Erzeugungsanlagen |
Elektroinstallateur | Elektroinstallateur |
Technische Datenblätter der Anlage | Hersteller | Elektroinstallateur |
Einheitenzertifikat für Wechselrichter und integrierten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) Nach aktueller VDE-AR-N 4105 |
Hersteller | Elektroinstallateur |
Unterlagen | Woher kommt das Dokument? | Wer ist zuständig? |
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Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister2 | Marktstammdatenregister2 | Anlagenbetreiber1 |
Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher | ovag Netz (Anlage aus der Anschlusszusage)) |
Elektroinstallateur und Anlagenbetreiber1 |
Bestätigung zur Erzeugungsanlage | ovag Netz (Nach Erhalt des ausgefüllten und unterschriebenen Inbetriebsetzungprotokolls) |
Anlagenbetreiber1 |
1 Anlagenbetreiber: i.d.R. Sie
2 Informationen dazu finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de
Wechselt der Betreiber Ihrer Anlage oder wird diese baulich verändert, müssen diese Änderungen sowohl uns als Netzbetreiber als auch der Bundenetzagentur mitgeteilt werden. Weitere Infos und die passenden Ansprechpartner für die Durchführung von Änderungen finden Sie unter: Bestandsanlagen
Bei der Planung und der Anschaffung eines Balkonkraftwerks sind im Vorfeld drei wesentliche Punkte zu beachten:
Für die Anmeldung Ihrer Anlage über unser Netzportal benötigen wir von Ihnen die Produktdatenblätter zu Ihren PV-Modulen und zum Wechselrichter. Diese können Sie in der Regel auf der Website Ihres Balkon-PV-Anbieters im PDF-Format herunterladen. Zudem wird ein Lageplan mit dem Standort Ihrer Anlage benötigt. Hierzu können Sie einfach selbst eine Skizze anfertigen, indem Sie z.B. die Lage Ihrer Module in einem Google-Maps-Screenshot einzeichnen und die Koordinaten des Standorts hinzuschreiben. Übrigens, die Koordinaten des Standorts benötigen Sie auch bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister.
Nach der Anmeldung Ihrer Mini-Solaranlage erhalten Sie über unser Netzportal zunächst eine automatisierte E-Mail mit einer Bestätigung. In dieser ist die Projektnummer angegeben, mit der Sie einen Termin für den Zählerwechsel vereinbaren können. Die Anmeldung und auch der ggf. erforderliche Zählertausch sind dabei aktuell mit keinerlei Kosten verbunden.
Checkliste für die Anmeldung einer PV-Anlage: | |
Anschlussvoraussetzungen: | |
Gesetzlicher Nachweis: | Erklärung zur gesetzlichen Inbetriebnahme einer Solarstromerzeugungsanlage |
Zertifizierte Elektrofachbetriebe: | |
Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur: | |
Zuständigkeit ovag Netz: | |
Strom einspeisen außerhalb unseres Netzgebiets: |
Unabhängig der Anlagengröße muss jede Photovoltaikanlage, für die eine Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz vorgesehen ist, vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem gibt es eine Meldepflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. In diesem müssen alle Stromerzeugungsanlagen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert werden.
Zu der Beantwortung dieser Frage empfehlen wir Ihnen, einen Energieberater hinzuzuziehen. Je nach den individuellen Gegebenheiten und Ihrem Gebäudestandard kann es sinnvoll sein, den erzeugten Solarstrom möglichst direkt in Ihrem eigenen Haushalt selbst zu nutzen. Dies kann insbesondere interessant sein, wenn Ihre PV-Anlage weitere Verbraucher – wie z.B. Elektroauto oder Wärmepumpe – mit versorgen kann.
Kann der eigene Solarstrom nicht direkt oder nur bedingt vor Ort genutzt werden – z.B. durch fehlende Speichermöglichkeiten – besteht auch die Möglichkeit, mit einer Einspeisung Zusatzeinahmen zu erwirtschaften. Mehr Infos hierzu finden Sie auf unserer Website unter: Vergütung
Unsere Checkliste für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage bietet Ihnen eine Hilfestellung, welche Dokumente benötigt werden und woher Sie diese bekommen.
Während des Anmeldeprozesses in unserem Netzportal fragen wir folgende Informationen und Anmeldeunterlagen ab:
Darüber hinaus sind je nach Anlagengröße weitere technische Dokumente erforderlich, wie z.B. Unterlagen zum zentralen Netz- und Anlagenschutz-Schutz (NA-Schutz).
Wenn die EEG-Vergütung für Ihre Photovoltaikanlage endet, gibt es nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) zwei Möglichkeiten:
Wenn Sie Ihren Strom zukünftig selbst nutzen möchten, können Sie uns diese Änderung einfach mitteilen. Weitere Infos hierzu sowie die passenden Ansprechpartner finden Sie unter: Bestandsanlagen
Wenn Sie ein Gebäude mit einer PV-Anlage übernehmen, muss ein Betreiberwechsel durchgeführt werden. Weitere Infos hierzu sowie die passenden Ansprechpartner für die Meldung von Änderungen an bestehenden Erzeugungsanlagen finden Sie unter: Bestandsanlagen
Ob nun Stecker- oder Mini-Solaranlage, Balkonkraftwerk oder „Plug and Play“ – auch kleinere Anlagen müssen vor der Inbetriebnahme bzw. Einspeisung bei uns angemeldet werden. Weitere Infos finden Sie unter: Balkonkraftwerk
Vor Beginn der Einspeisung in das Stromnetz müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden. Bei uns können Sie dies einfach online über das Netzportal machen. Oft ist vor der Inbetriebnahme Ihrer Anlage auch ein Zählerwechsel erforderlich, da die alten Ferraris-Stromzähler für die Einspeisung nicht geeignet sind. In der Regel muss ein Zweirichtungszähler neu montiert werden, der die Stromflüsse richtig erfassen kann. Spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme ist zudem eine Registrierung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vorgeschrieben. Weitere Infos finden Sie auch unter: Balkonkraftwerk
Jede Erzeugungsanlage, die an das Verteilnetz angeschlossen wird, muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Unabhängig davon, ob eine Einspeisung stattfindet oder nicht. Lediglich „Inselanlagen“ ohne Anschluss an das öffentliche Netz sind von einer Anmeldung ausgenommen.