Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 EnWG.

Ab 2025 verpflichtend: Steuerbarkeitscheck für steuerbare Erzeugungsanlagen.

Netzbetreiber müssen im Sinne der Systemstabilität jederzeit in der Lage sein, angeschlossene Erzeugungs- und Speicheranlagen zu steuern oder vom Netz zu trennen. Um sicherzustellen, dass dies technisch möglich ist, sind wir als daher Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, regelmäßig sogenannte Steuerbarkeitschecks durchzuführen. Die Grundlage hierfür bildet § 12 Abs. 2a–h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieser verpflichtet Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen dazu, einmal jährlich zu überprüfen, ob steuerbare Anlagen auf Steuerbefehle korrekt reagieren.

FAQ zum Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 EnWG

An dieser Stelle haben wir Antworten auf relevante Fragen zum Steuerbarkeitscheck für Sie zusammengestellt.

Was wird beim Steuerbarkeitscheck geprüft?

Es wird geprüft, ob eine steuerbare Anlage - z. B. Photovoltaik, Wind oder Speicher - die Einspeisung auf ein externes Signal hin anpassen kann. Dazu wird ein Steuerbefehl gesendet und dessen Umsetzung technisch nachgewiesen.

Wer ist vom Steuerbarkeitscheck betroffen?

Ab betrifft der Steuerbarkeitscheck alle Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW. Ab dem 1. Januar werden auch kleinere Anlagen einbezogen, sofern sie fernsteuerbar sind.

Wie läuft der Steuerbarkeitscheck ab?

  • Der Test dauert maximal 60 Minuten.
  • Er erfolgt entschädigungsfrei.
  • Die Durchführung wird dokumentiert und an den vorgelagerten Netzbetreiber gemeldet.
  • Die Einsatzverantwortlichen werden vorab über die Connect+ Plattform informiert.

Warum ist der Steuerbarkeitscheck wichtig?

Nur durch eine funktionierende Steuerungstechnik kann eine zuverlässige Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz gewährleistet werden und die Energiewende gelingen. Der Steuerbarkeitscheck leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität.