Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 EnWG.

Seit 2025 verpflichtend: Steuerbarkeitscheck für steuerbare Erzeugungsanlagen.

Netzbetreiber müssen im Sinne der Systemstabilität jederzeit in der Lage sein, angeschlossene Erzeugungs- und Speicheranlagen zu steuern oder vom Netz zu trennen. Um sicherzustellen, dass dies technisch möglich ist, sind wir als Netzbetreiber daher gesetzlich verpflichtet, regelmäßig sogenannte Steuerbarkeitschecks durchzuführen. Die Grundlage hierfür bildet § 12 Abs. 2a–h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieser verpflichtet Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen dazu, einmal jährlich zu überprüfen, ob steuerbare Anlagen auf Steuerbefehle korrekt reagieren.

FAQ zum Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 EnWG

An dieser Stelle haben wir Antworten auf relevante Fragen zum Steuerbarkeitscheck für Sie zusammengestellt.

Was wird beim Steuerbarkeitscheck geprüft?

Es wird geprüft, ob eine steuerbare Anlage - z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen oder Stromspeicher - die Einspeisung auf ein externes Signal hin anpassen kann. Dazu wird ein Steuerbefehl gesendet und dessen Umsetzung technisch nachgewiesen.

Wer ist vom Steuerbarkeitscheck betroffen?

Der Steuerbarkeitscheck betraf zunächst nur alle Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW. Seit werden auch kleinere Anlagen einbezogen, sofern sie fernsteuerbar sind.

Wie läuft der Steuerbarkeitscheck ab?
  • Der Test wird jährlich bis zum durchgeführt und dauert maximal 60 Minuten.
  • Er erfolgt entschädigungsfrei.
  • Die Durchführung wird dokumentiert und an den vorgelagerten Netzbetreiber gemeldet.
  • Die Einsatzverantwortlichen werden vorab über die Connect+ Plattform informiert.
  • Ist der Test erfolgreich, bekommen Anlagenbetreiber eventuell nichts von der Durchführung mit. Bei einem negativen Test wird der Anlagebetreiber informiert.
  • Übrigens: Tests, die von Ihrem Elektriker durchgeführt wurden, ersetzen den verpflichtenden Steuerbarkeitscheck nicht.
Was passiert, wenn eine Anlage den Steuerbarkeitscheck nicht besteht?

Wenn eine Anlage bei einem vorgeschriebenen Funktionstest durchfällt, dann führen wir umgehend eine Fehleranalyse in unserem System durch. Sollte sich dabei zeigen, dass die Ursache im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers liegt, informieren wir diesen entsprechend. 

Gegebenenfalls müssen wir eine Sanktion erheben. Die Sanktion beträgt bis zu 10 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung und pro Monat. Das regelt § 5 Abs. 2 EEG . Weitere technische Vorgaben finden Sie auch auf unserer Website zum Thema Einspeisung aus Photovoltaik unter: Technische Vorgaben für Erzeugungsanlagen ab dem 25.02.2025

Warum ist der Steuerbarkeitscheck wichtig?

Nur durch eine funktionierende Steuerungstechnik kann eine zuverlässige Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz gewährleistet werden und die Energiewende gelingen. Der Steuerbarkeitscheck leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität.