Als Redispatch bezeichnet man den Eingriff und die Steuerung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen in das Stromnetz mit dem Ziel, die Netzstabilität jederzeit sicherzustellen. Um eine Balance zwischen Stromerzeugung und –nachfrage zu erreichen, ermitteln die Verteil- oder Anschlussnetzbetreiber anhand von Prognose-Modellen den zukünftig zu erwartenden Stromverbrauch. Dabei wird kalkuliert, ob in den nächsten 36 Stunden mit Engpässen oder Überproduktionen im Netz zu rechnen sind. Ist dies der Fall, werden Kraftwerke oder andere Erzeugungsanlagen aufgefordert, ihre Stromproduktion entsprechend zu reduzieren oder ggf. zu erhöhen.
Die voranschreitende Energiewende mit immer mehr dezentralen und kleineren Stromerzeugungsanlagen stellt die Netzbetreiber bei der Netzregulierung zunehmend vor Herausforderungen. Während früher nur größere Stromerzeuger oder Kraftwerke Eingriffe in ihre geplante Stromproduktion vornehmen bzw. erdulden mussten, werden seit Oktober 2021 auch kleinere Erzeugungsanlagen ab einschließlich 100 kW(p) Leistung für die Sicherung der Systemstabilität mit einbezogen. Mittlerweile sind täglich viele Eingriffe notwendig, um regionale Überlastungen oder Netzengpässe einzelner Leitungsabschnitte im Übertragungsnetz auszugleichen – Tendenz weiter ansteigend. Für eine gezielte Ab- und Zuschaltung von Anlagen-Kapazitäten ist daher ein permanenter Datenaustausch zwischen Netz- und Anlagenbetreibern unverzichtbar geworden. Zu diesem Zweck wurde auch die Datenplattform „Connect+ eingerichtet und die Regelungen des vorherigen Einspeisemanagements von EEG- und KWKG-Anlagen aufgehoben und in den Redispatch 2.0 überführt.
Auch Anlagenbetreiber sind beim Redispatch 2.0 involviert. Wesentliche Aufgaben sind z. B.:
Wichtig für Anlagenbetreiber: Alle Prozesse – einschließlich der Lieferung von Plandaten und Nichtbeanspruchbarkeiten – müssen rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres bedient werden. Für den Datenaustausch sind dabei bestimmte Formate vorgegeben, die über die Datenplattform „Connect+“ übermittelt werden können. Bitte informieren Sie sich zu diesem Thema und sprechen Sie ggf. mit Ihrem Direktvermarkter, ob er in diesem Zusammenhang die Rolle des Einsatzverantwortlichen übernimmt. Weitere Infos erhalten Sie auch auf der Website des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unter: Redispatch 2.0
Welches Modell zum Einsatz kommt, liegt in der Entscheidung des Einsatzverantwortlichen. Liegt keine explizite Entscheidung vor oder befindet sich die Anlage in der normalen EEG-Vergütung (ohne Direktvermarktung), wird für die Anlage automatisch das Prognosemodell angewendet.
Für den Abruf sind beim Redispatch 2.0 zwei Fälle vorgesehen:
Wenn keine explizite Entscheidung für einen der beiden Fälle vorliegt, wird eine Anlage automatisch als „Duldungsfall“ behandelt. Soll der Aufforderungsfall zur Anwendung kommen, muss dies der Einsatzverantwortliche mit uns abstimmen, damit die Anlagensteuerung ggf. vorab getestet werden kann.
Es sind alle Anlagen mit einer Leistung größer gleich 100 kW betroffen, die nicht am Netz der Deutschen Bundesbahn angeschlossen sind und nicht durch den Netzbetreiber gesteuert werden können.
Der Redispatch 2.0 ist im § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.
Wenn bei Ihnen eine sogenannte „Fernwirkanlage“ installiert ist, besteht kein Handlungsbedarf. Sollte bei Ihnen ein „Rundsteuerempfänger“ verbaut sein, kommen wir auf Sie zu, um ggf. einen Austausch gegen eine Fernwirkanlage abzustimmen.
Die Kosten für eine Umrüstung der Anlage sind vom Anlagenbetreiber zu übernehmen.
Wenn Ihre Anlage durch einen Abrufungsfall keinen Strom oder nur reduzierte Mengen ins Netz einspeisen darf, haben Sie einen Anspruch auf einen bilanziellen sowie finanziellen Ausgleich. Die Entschädigungen werden dabei nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur ermittelt. Weitere Infos hierzu sowie passende Ansprechpartner für Rückfragen finden Sie auf unserer Website unter: Vergütung
Bei der Martkpartner-ID handelt es sich um eine BDEW-Codenummer, die eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Marktrolle am deutschen Strommarkt ermöglicht. Mit dieser Nummer kann jeder Marktteilnehmer eindeutig identifiziert werden. Für den Redispatch 2.0 wird für jede Marktrolle (BTR und EIV) eine Marktpartner-ID benötigt.
Eine Marktpartner-ID kann über die Website der Vergabestelle des BDEW beantragt werden. Eine Liste mit Unternehmen, die Dienstleistungen für Anlagenbetreiber im Rahmen des Redispatch-Regimes erbringen, finden Sie ebenfalls beim BDEW unter Anbieterliste Redispatch 2.0.