Als regionaler Netzbetreiber müssen wir eine unterbrechungsfreie Energieversorgung sicherstellen und alle Maßnahmen ergreifen, um Schäden und Störungen am Stromnetz vorzubeugen. Dazu gehört auch der Rückschnitt von Bäumen, um den Mindestabstand zu den Freileitungen einzuhalten.
Unsere Mitarbeiter achten bei der regelmäßigen Inspektion der Stromnetze auf die Einhaltung der Abstände. Bei Mittelspannungsleitungen betragen diese drei Meter, bei Niederspannungsleitungen nur einen Meter. Sollten sich die Freileitungen auf Ihrem Grundstück befinden, beraten wir Sie hierzu gerne und führen auch die notwendigen Freischneidearbeiten durch. Somit vermeiden wir, dass Äste zu nah an die Leitung wachsen und dadurch die Stromversorgung beeinträchtigen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Region.
Alle notwendigen Maßnahmen werden selbstverständlich mit den Grundstückseigentümern vor Ort abgestimmt.
Wichtige Informationen für den Schadensfall: Wird der Netzbetreiber an der Wahrnehmung seiner Verkehrssicherungspflicht, wie zuvor erläutert, gehindert, steht diesem gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn dadurch Personen zu Schaden kommen oder Schäden an seinen Anlagen und damit auch an elektrischen Anlagen Dritter durch Unregelmäßigkeiten der Stromversorgung entstehen.
Hier finden Sie einen kurzen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen:
Infomaterial zum Herunterladen: | Freischneiden von Freileitungen auf Ihrem Grundstück |
Gesetze im Internet: | Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) |
Zuständigkeit der ovag Netz: | Unser Netzgebiet |