Messstellenbetrieb.

Das Messstellenbetriebsgesetz ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Es enthält Rechte und Pflichten, an die die ovag Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber gebunden ist. Zudem ist darin der flächendeckende Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen geregelt. Für den Einbau, Betrieb und Wartung sind Preisobergrenzen festgelegt, die dem Kunden für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme in Rechnung gestellt werden dürfen. Diese sind in den nachfolgenden Positionen aufgeführt.

Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab .

[1] Preise für intelligente Messsysteme gemäß § 30 Abs. 1 MsbG

Artikel-ID Jahresverbrauch Netto-Rechnungsbetrag
für Anschlussnetzbetreiber
Brutto-Rechnungsbetrag
für Letztverbraucher / Lieferanten
4-02-0-005 Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG 67,23 € / Jahr 50,00 € / Jahr
4-02-0-013 bis 3.000 kWh 8,40 € / Jahr 20,00 € / Jahr
4-02-0-012 3.001 6.000 kWh 33,61 € / Jahr 20,00 € / Jahr
4-02-0-006 6.001 10.000 kWh 67,23 € / Jahr 20,00 € / Jahr
4-02-0-004 10.001 20.000 kWh 67,23 € / Jahr 20,00 € / Jahr
4-02-0-003 20.001 50.000 kWh 67,23 € / Jahr 90,00 € / Jahr
4-02-0-002 50.001 100.000 kWh 67,23 € / Jahr 120,00 € / Jahr
4-02-0-001 über 100.000 kWh Auf Anfrage Auf Anfrage

[2] Preise für intelligente Messsysteme gemäß § 30 Abs. 2 MsbG (Anlagenbetreiber)

Artikel-ID Installierte Leistung Netto-Rechnungsbetrag
für Anschlussnetzbetreiber
Brutto-Rechnungsbetrag
für Letztverbraucher / Lieferanten
4-02-0-007 > 7 15 kW / kWp 67,23 € / Jahr 20,00 € / Jahr
4-02-0-008 > 15 25 kW / kWp 67,23 € / Jahr 50,00 € / Jahr
4-02-0-009 > 25 100 kW / kWp 67,23 € / Jahr 120,00 € / Jahr
4-02-0-010 > 100 kW / kWp Auf Anfrage Auf Anfrage

[3] Preise für intelligente Messsysteme gemäß § 30 Abs. 3 MsbG (optional)

Artikel-ID Jahresverbrauch
bzw. Installierte Leistung
Netto-Rechnungsbetrag
für Anschlussnetzbetreiber
Brutto-Rechnungsbetrag
für Letztverbraucher / Lieferanten
4-02-0-013 bis 3.000 kWh 8,40 € / Jahr 20,00 € / Jahr
4-02-0-012 3.001 6.000 kWh 33,61 € / Jahr 20,00 € / Jahr
4-02-0-014 bis 7 kW / kWp 33,61 € / Jahr 20,00 € / Jahr

[4] Preise für moderne Messeinrichtungen gemäß § 32 MsbG

Artikel-ID Bezeichnung Netto-Rechnungsbetrag
für Anschlussnetzbetreiber
Brutto-Rechnungsbetrag
für Letztverbraucher / Lieferanten
4-02-0-011 Moderne Messeinrichtung 20,00 € / Jahr

[5] Preise für Zusatzleistungen gemäß § 35 MsbG

Artikel-ID Bezeichnung Netto-Rechnungsbetrag
für Anschlussnetzbetreiber
Brutto-Rechnungsbetrag
für Letztverbraucher / Lieferanten
4-02-0-016 Vermietung Spannungs- / Stromwandler 20 kV (je Phase) 86,87 € / Jahr
4-02-0-017 Vermietung Kombiwandler 20 kV (dreiphasig) 516,90 € / Jahr
4-02-0-018 Vermietung Stromwandlersatz 0,4 kV (dreiphasig) 33,88 € / Jahr
4-02-0-019 Schaltgerät / Tarifschaltung 10,00 € / Jahr
Vorzeitige Ausstattung mit iMSys einmalig 30,00

1) Zur Bemessung des Jahresstromverbrauchs an einem Zählpunkt ist der Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte maßgeblich. Solange noch keine drei Jahreswerte vorliegen, erfolgt eine Zuordnung zur Verbrauchsgruppe nach Ziffer [3] Preise für intelligente Messsysteme gemäß § 31 Abs. 3 MsbG (optional) bis 3.000 kWh.
2) Der Preis beinhaltet keine eventuell notwendigen Zusatzleistungen, insbesondere keine Strom- / Spannungswandler.

Hier können Sie sich das Preisblatt im PDF-Format downloaden:

Allgemeine Preisinformationen.

Alle Preise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – Bruttopreise und verstehen sich inklusive der derzeit geltenden Umsatzsteuer i. H. v. 19 %. Die aufgeführten Preise gelten ab . Änderungen der Preise sind nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Sollten Sie eine konventionelle Messeinrichtung besitzen und sich über diese Preise informieren wollen, so klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link zur Weiterleitung an das Netznutzungspreisblatt Ihres Verteilnetzbetreibers, ovag Netz GmbH.

Zur Bemessung des Jahresstromverbrauchs an einem Zählpunkt ist der Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte maßgeblich. Solange noch keine drei Jahreswerte vorliegen, erfolgt eine Zuordnung zur Verbrauchsgruppe nach Ziffer [3] Preise für intelligente Messsysteme gemäß § 31 Abs. 3 MsbG (optional) bis 3.000 kWh.

Der Preis beinhaltet keine eventuell notwendigen Zusatzleistungen, insbesondere keine Strom- / Spannungswandler.