MiSpeL – Marktintegration von Speichern und Ladepunkten.

Neue Regelungen für Batteriespeicher, Photovoltaik und bidirektionales Laden.

Mit der Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) hat die Bundesnetzagentur neue Regelungen für Batteriespeicher und bidirektionale Ladeeinrichtungen eingeführt. Dadurch ist es Betreibern künftig möglich, sowohl selbst erzeugten Strom als auch Strom aus dem öffentlichen Netz zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzuspeisen. Die neuen Regelungen ermöglichen somit eine flexiblere Nutzung von Stromspeichern und Elektroautos. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt dabei auch der Anspruch auf die gesetzliche EEG-Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien bestehen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten MiSpeL bietet, welche Abrechnungsverfahren vorgesehen sind und ab wann diese im Netzgebiet der ovag Netz GmbH genutzt werden können.

Hinweis: MiSpeL ist im Netzgebiet der ovag Netz derzeit noch nicht nutzbar.

Die Bundesnetzagentur sieht eine Übergangsfrist bis zum vor. Die technische und organisatorische Umsetzung der neuen Abrechnungsverfahren ist bei der ovag Netz GmbH noch nicht abgeschlossen. Sobald MiSpeL in unserem Netzgebiet genutzt werden kann, informieren wir Sie auf dieser Seite über die weiteren Schritte und das Anmeldeverfahren.

Was bedeutet MiSpeL?

MiSpeL steht für Marktintegration von Speichern und Ladepunkten. Die Regelungen schaffen die Voraussetzungen dafür, Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte stärker in den Strommarkt einzubinden. Bislang war die Nutzung von Stromspeichern in Verbindung mit EEG-geförderten Erzeugungsanlagen durch bestimmte Vorgaben eingeschränkt. Insbesondere die gemeinsame Speicherung von selbst erzeugtem Strom und Strom aus dem öffentlichen Netz konnte Auswirkungen auf die gesetzliche Förderung haben. Mit MiSpeL werden neue Möglichkeiten geschaffen, unterschiedliche Strommengen innerhalb einer Anlage zu nutzen und für die Abrechnung zuzuordnen. So kann beispielsweise ein Batteriespeicher bei niedrigen Strompreisen Energie aus dem Netz aufnehmen und diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder einspeisen. Ob sich dies wirtschaftlich lohnt, hängt unter anderem von den Strompreisen, den technischen Voraussetzungen und den Kosten der Vermarktung ab.

Welche Möglichkeiten bietet MiSpeL?

  • Stromspeicher flexibler nutzen
    Batteriespeicher können nicht nur selbst erzeugten Strom aufnehmen, sondern unter den jeweiligen Voraussetzungen auch Strom aus dem öffentlichen Netz speichern und später wieder einspeisen.

  • Elektroautos als Stromspeicher einsetzen
    Auch bidirektionale Ladeeinrichtungen werden in die Regelungen einbezogen. Technisch geeignete Elektroautos können dadurch nicht nur Strom beziehen, sondern über entsprechende Ladeeinrichtungen Energie zurückspeisen.

  • Gesetzliche Förderung berücksichtigen
    Bei Anlagen mit EEG-Förderung wird zwischen förderfähigen Strommengen und anderen eingespeisten Strommengen unterschieden. MiSpeL legt fest, wie diese für die Abrechnung zugeordnet werden.

  • Strommarktpreise nutzen
    Durch eine zeitlich flexible Speicherung und Einspeisung können Anlagenbetreiber auf unterschiedliche Strommarktpreise reagieren. Hierfür sind geeignete technische Einrichtungen und entsprechende Vermarktungsmodelle erforderlich.

Abrechnungsverfahren bei MiSpel.

Für die Zuordnung der bezogenen und eingespeisten Strommengen sieht MiSpeL mit der Pauschaloption und der Abgrenzungsoption zwei unterschiedliche Verfahren vor:

Pauschaloption: Vereinfachte Abrechnung für kleinere Solaranlagen.

Die Pauschaloption richtet sich insbesondere an Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp. Bei diesem Verfahren werden die relevanten Strommengen anhand festgelegter Berechnungsregeln aufgeteilt. Eine separate Messung sämtlicher Energieflüsse ist deshalb nicht erforderlich. Dadurch kann der technische Messaufwand gegenüber einer individuellen Erfassung der Strommengen reduziert werden.

Wesentliche Merkmale der Pauschaloption:

  • Anwendung insbesondere bei Solaranlagen bis 30 kWp

  • Pauschale Zuordnung der relevanten Strommengen

  • Grundsätzlich geringerer Aufwand bei der Messtechnik

  • Intelligentes Messsystem und weitere technische Voraussetzungen erforderlich

  • Nutzung nur innerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs

Abgrenzungsoption für Anlagen mit komplexeren technischen Anforderungen

Die Abgrenzungsoption bietet einen größeren Anwendungsbereich und eignet sich insbesondere für Anlagen mit komplexeren technischen Anforderungen. Anders als bei der Pauschaloption erfolgt die Zuordnung der Strommengen auf Grundlage gemessener Energiewerte und festgelegter Berechnungsverfahren. Hierfür werden die Energieflüsse in zeitlich aufgelösten Messwerten erfasst und rechnerisch den jeweiligen Anlagenteilen zugeordnet. Das Verfahren kann bei unterschiedlichen Erzeugungsanlagen und Speicherkonstellationen eingesetzt werden.

Wesentliche Merkmale der Abgrenzungsoption:

  • Breiter Anwendungsbereich für unterschiedliche Anlagenkonstellationen

  • Keine allgemeine Leistungsgrenze von 30 kWp

  • Rechnerische Zuordnung auf Basis gemessener Strommengen

  • Je nach Anlagenaufbau mehrere Messstellen erforderlich

  • Geeignet auch für umfangreichere gewerbliche und industrielle Anlagen

Pauschaloption und Abgrenzungsoption im Vergleich.

Merkmal Pauschaloption Abgrenzungsoption
Zielgruppe Insbesondere kleinere PV-Anlagen Unterschiedliche Anlagen und komplexere Systeme
Leistungsgrenze Solaranlagen bis 30 kWp Keine allgemeine Grenze bei 30 kWp
Zuordnung der Strommengen Nach festgelegten Pauschalwerten Anhand von Messwerten und Berechnungsverfahren
Messtechnik In der Regel ein Zähler Je nach Anlagenkonstellation zusätzliche Zähler
Anlagenkonstellationen Eingeschränkter Anwendungsbereich Breiter Anwendungsbereich
Abrechnungsaufwand Vergleichsweise gering Höherer technischer und rechnerischer Aufwand

Welche Option infrage kommt, richtet sich nach dem Aufbau der Anlage, den technischen Voraussetzungen und dem vorgesehenen Betriebsmodell.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit Speicher und Ladeeinrichtungen im Rahmen von MiSpeL genutzt werden können, müssen verschiedene Anforderungen berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere eine geeignete Mess- und Steuerungstechnik sowie die Einhaltung der jeweils geltenden technischen Anschlussbedingungen. Je nach Anlagenkonstellation sind unter anderem folgende Punkte relevant:

  • Anmeldung:
    Speicher und Ladeeinrichtungen müssen entsprechend den geltenden Vorgaben beim Netzbetreiber angemeldet sein.

  • Messtechnik:
    Die erforderlichen Strommengen müssen durch geeignete Messeinrichtungen erfasst werden können.

  • Technische Anforderungen:
    Speicher, Wechselrichter und Ladeeinrichtungen müssen die jeweils anwendbaren technischen Anschlussregeln erfüllen.

  • Steuerbarkeit:
    Für die vorgesehene Vermarktung müssen die erforderlichen technischen Steuerungsmöglichkeiten vorhanden sein. Vermarktung: Für die Teilnahme am Strommarkt sind entsprechende vertragliche und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen.

Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach gewählter Abrechnungsoption und technischem Anlagenaufbau.

Weitere Informationen zu MiSpeL.

Die verbindlichen Regelungen und ergänzenden Dokumente veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Website unter:

Häufige Fragen zu MiSpeL.

Ab wann kann ich MiSpeL im Netzgebiet der ovag Netz nutzen?

Die Bundesnetzagentur hat die MiSpeL-Regelungen am beschlossen. Für die technische und organisatorische Umsetzung gilt eine Übergangsfrist bis zum . Während dieser Zeit ist die Nutzung nur mit Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und Messstellenbetreibers möglich.

Sobald feststeht, ab wann MiSpeL in unserem Netzgebiet genutzt werden kann, informieren wir Sie auf dieser Seite.

Welche Möglichkeiten eröffnet MiSpeL für meinen Batteriespeicher?

Mit MiSpeL können Batteriespeicher unter bestimmten Voraussetzungen sowohl selbst erzeugten Strom als auch Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen und später wieder einspeisen. Dadurch ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten, Strom zu unterschiedlichen Marktpreisen zu beziehen und zu vermarkten. Ob sich die Nutzung wirtschaftlich lohnt, hängt unter anderem von den Strompreisen, den technischen Voraussetzungen und den anfallenden Kosten ab.

Kann ich MiSpeL auch ohne eigene Photovoltaikanlage nutzen?

Ja, MiSpeL kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigene Photovoltaikanlage genutzt werden. Die Regelungen berücksichtigen beispielsweise Batteriespeicher ohne angeschlossene Stromerzeugungsanlage. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von der jeweiligen Anlagenkonfiguration ab. Die vereinfachte Pauschaloption ist allerdings auf bestimmte Konstellationen mit Solaranlagen bis 30 kWp beschränkt.

Kann ich bestehende PV-Anlagen und Speicher weiterverwenden?

Grundsätzlich können auch bereits installierte Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für MiSpeL genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage die geltenden technischen Anforderungen erfüllt. Je nach Anlagenkonfiguration können Anpassungen an der Mess- und Steuerungstechnik erforderlich sein. Ein eingetragener Elektroinstallateur kann prüfen, ob Ihre bestehende Anlage entsprechend ausgestattet ist.

Darf ich meinen selbst erzeugten Solarstrom weiterhin selbst verbrauchen?

Ja, der Eigenverbrauch Ihres selbst erzeugten Solarstroms bleibt weiterhin möglich. MiSpeL erweitert die Nutzungsmöglichkeiten von Batteriespeichern und geeigneten Ladeeinrichtungen. Dabei müssen die unterschiedlichen Strommengen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfasst und zugeordnet werden.

Welche Auswirkungen hat MiSpeL auf meine EEG-Vergütung?

Die gesetzliche Förderung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien kann auch bei einer zusätzlichen Nutzung von Netzstrom erhalten bleiben. Voraussetzung ist, dass die förderfähigen Strommengen entsprechend den geltenden Regelungen ermittelt werden. Hierfür stehen mit der Pauschaloption und der Abgrenzungsoption zwei unterschiedliche Abrechnungsverfahren zur Verfügung. Die Förderfähigkeit richtet sich nach der gewählten Option und den jeweiligen Voraussetzungen.

Benötige ich für MiSpeL einen neuen Stromzähler?

Das hängt von Ihrer bestehenden Messtechnik und der gewählten Abrechnungsoption ab. Für die Pauschaloption wird grundsätzlich ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) benötigt. Bei der Abgrenzungsoption sind in der Regel zusätzliche Messeinrichtungen erforderlich, um die Strommengen entsprechend zuzuordnen. Ob Ihr vorhandener Zähler ausreicht oder Anpassungen notwendig sind, muss anhand Ihrer Anlagenkonfiguration geprüft werden.

Kann ich mit meinem Elektroauto Strom ins Netz zurückspeisen?

Ja, das ist mit einem geeigneten Elektroauto und einer bidirektionalen Ladeeinrichtung grundsätzlich möglich. Beim bidirektionalen Laden kann die Fahrzeugbatterie nicht nur Strom aufnehmen, sondern diesen auch wieder abgeben. Für die Rückspeisung in das öffentliche Stromnetz müssen sowohl das Fahrzeug als auch die Ladeeinrichtung die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen. Außerdem sind die geltenden Netzanschlussbedingungen zu beachten.

Brauche ich einen Direktvermarkter?

Für die aktive Vermarktung eingespeister Strommengen benötigen Sie grundsätzlich einen Direktvermarkter, der ein entsprechendes Vermarktungsmodell anbietet und die jeweiligen Anforderungen erfüllt. Der Direktvermarkter übernimmt die Vermarktung Ihres Stroms. Die ovag Netz GmbH ist als Netzbetreiber für die netzseitigen Aufgaben zuständig und bietet selbst keine Direktvermarktung an.

Muss mein Netzanschluss angepasst werden?

Nicht unbedingt. Ob Änderungen am Netzanschluss erforderlich sind, hängt von der vorhandenen Anschlussleistung und der geplanten Nutzung Ihrer Anlage ab. Wenn sich durch den Betrieb von Batteriespeichern oder bidirektionalen Ladeeinrichtungen die benötigte Anschlussleistung erhöht, kann eine Anpassung des Netzanschlusses notwendig werden. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Ein eingetragener Elektroinstallateur kann die technischen Voraussetzungen prüfen und bei Bedarf eine entsprechende Anfrage bei der ovag Netz GmbH stellen.