Technische Voraussetzungen.

Mindestanforderungen für Netzanschluss und Einspeisung.

In Paragraph 19 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die technischen Mindestanforderungen für die Einspeisung geregelt. Entsprechend finden Sie auf dieser Seite auch die vorgeschriebenen Veröffentlichungen sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Hier finden Sie die TAB sowie die Mindestanforderungen für Messeinrichtungen im PDF-Format:

TAB Niederspannung
TAB Mittelspannung
Mindestanforderung Messeinrichtungen

Vorschriften für die Netzeinspeisung.

Um in das Verteilnetz einspeisen zu können, müssen ebenfalls einige technischen Anforderungen erfüllt werden. Die Ausführung des Netzanschlusses und die für die Sicherheit des Verteilnetzes notwendigen Einrichtungen müssen den technischen Anforderungen der ovag Netz und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) entsprechen.

Technische Richtlinie Einspeisemanagement

Für die Netzeinspeisung sind dabei folgende Vorschriften vorrangig zu beachten:

  • VDE-Vorschriften
  • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
  • Ergänzende Bedingungen der ovag Netz
  • Technische Ausführungsvorschriften
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB)
  • Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

Netzsicherheitsmanagement bei Einspeisung.

Wenn Sie mit einer Erzeugungsanlage Strom in unser Netz einspeisen möchten, ist Ihre Anlage gemäß den EEG-Regelungen zum Einspeisemanagement in das sogenannte Netzsicherheitsmanagement einzubinden. Dieses sieht zur Erhaltung der Netzstabilität vor, dass der Netzbetreiber die Einspeiseleistungen der Erzeugungsanlage ferngesteuert reduzieren kann. Alternativ kann die Einspeiseleistung auch dauerhaft auf 70% der installierten Leistung (Modulleistung) begrenzt werden. Hiervon ausgenommen sind PV-Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023 mit einer Leistung von bis zu 25 kWp, wenn für diese nach EEG keine Wirkleistungsbegrenzung mehr gilt.

Anforderungen an Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger (TRE) für Erzeugungsanlagen.

Einen passenden Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger können Sie von der ovag Netz beziehen. Füllen Sie hierfür einfach das Bestellformular aus und senden Sie uns dieses bitte per E-Mail an: inbetriebsetzung@ovag-netz.de

Für den Fall, dass der Anlagenbetreiber einen Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger bereitstellt, sind folgende Systemvoraussetzungen zu beachten:

  • Rundsteuerprotokolle: EDF, Ricontic und Versacom
  • Sendefrequenz = 180 Hz
  • Hersteller: Elster, Typ: LCR 600

Zudem muss die Parametrierung des Tonfrequenz-Rundsteuerempfängers bei der ovag Netz für die jeweils gültigen Kostensätze in Auftrag gegeben werden.

Weitere nützliche Links und Downloads:

Messkonzepte für EEG- und KWK-Anlagen:

Messkonzepte

Elektrofachbetriebe:

Installateurverzeichnis

Tonfrequenzrundsteuerempfänger:

Bestellformular

Gesetze im Internet:

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

AGB der ovag Netz GmbH