Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag.

Abschluss eines Mess­stellen­betreiber­rahmen­vertrages.

Messstellen­betreiber­rahmen­vertrag zwischen Verteilnetz­betreiber und Messstellen­betreiber nach § 9 Abs. 1 Punkt 3 Messstellenbetriebsgesetz in der unveränderten Fassung gemäß Beschluss BK6-24-125 der BNetzA vom .