Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag.
Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Punkt 3 Messstellenbetriebsgesetz in der unveränderten Fassung gemäß Beschluss BK6-24-125 der BNetzA vom .