Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 1 StromNEV
Für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, bieten wir das Monatsleistungspreissystem an:
- Abrechnung auf der Grundlage von Monatsleistungspreisen für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht (§ 19 Abs. 1 StromNEV)
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bieten wir an:
- Ermäßigtes indiv. Netzentgelt bei atypischer Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 1 u. 4)
- Ermäßigtes indiv. Netzentgelt bei stromintensiver Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 2 bis 4 StromNEV)
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bieten wir an:
- Indiv. Netzentgelt für singulär genutzte Betriebsmittel (§ 19 Abs. 3 StromNEV)