Informationen zur Jahresverbrauchsprognose.

Die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers in Verbindung zur Strompreisbremse.

Im Rahmen der derzeit von den Stromlieferanten an die Endkunden versandten Informationen zur Strompreisbremse kommt es zu Fragen rund um die Jahresverbrauchsprognose (JVP) durch den Netzbetreiber. Nachfolgend finden Sie dazu Klarstellungen und Erläuterungen.

  • Die ovag Netz GmbH hat den Stromlieferanten im Rahmen des Strompreisbremsegesetzes keine separate, aktuelle JVP übermittelt. Vielmehr kann die dem Lieferanten übermittelte JVP bereits seit längerer Zeit Gültigkeit haben.
  • Die JVP basiert nicht auf dem Verbrauch eines Kalenderjahres sondern wird in der Regel von der ovag Netz GmbH im Rahmen einer Turnusabrechnung neu ermittelt und dabei ggf. auf ein Jahr hochgerechnet. Der Turnus kann dabei z. B. einen Zeitraum von März eines Jahres bis März des Folgejahres umfassen. Der Turnus kann auch vom Abrechnungsturnus Ihres Stromlieferanten abweichen.
  • Die ovag Netz GmbH führt rollierende Turnusabrechnungen durch. Dies bedeutet, dass wir unsere 250.000 Netzkunden nicht alle zu einem Stichtag/über ein Kalenderjahr abrechnen, sondern im Sinne einer gleichmäßigen Belastung unserer personellen und IT-technischen Ressourcen dies über das Jahr verteilen.
  • Die ovag Netz GmbH passt nicht automatisch die JVP an, wenn der Kunde eine Wärmepumpe, Wallbox, Erzeugungsanlage o. ä. technisch angemeldet hat. Da uns zum Zeitpunkt der Antragstellung/Genehmigung nicht bekannt ist, ob und wann das beantragte Betriebsmittel in Betrieb geht, sehen wir beim Kunden die Kenntnis und Verpflichtung, mit seinem Stromlieferanten eine entsprechende Anpassung zu kommunizieren. Dieser kann und sollte uns dann einen entsprechenden Änderungsvorschlag zur Anpassung der JVP übermitteln.
  • Jeder Stromlieferant (dieser hat den direkten Kontakt zum Kunden) hat zu jeder Zeit die Möglichkeit, die JVP beim Netzbetreiber anzupassen.
    In der Regel zahlen Sie bei Ihrem Stromlieferanten einen Abschlag, der sich nach Ihrem Verbrauch und dem Strompreis richtet. Als Netzbetreiber gehen wir davon aus, dass für den Verbrauchsansatz die JVP des Netzbetreibers Berücksichtigung findet.
  • Sondersituation Strompreisanstieg, falls für Sie zutreffend: Im Rahmen dieser Sondersituation haben uns einige Lieferanten aufgefordert, die Verbrauchsprognose für ihre Kunden pauschal um z. B. 10 % zu senken oder uns entsprechende elektronische Änderungsmitteilungen dazu übermittelt.
  • Eine Anpassung der JVP greift nach den bundesweit geltenden Marktregeln erst zum 1. des übernächsten Monats. Eine z. B. im März 2023 übermittelte Anpassung beginnt am 01.05.2023. Eine rückwirkende Anpassung ist aufgrund der bereits gelaufenen Marktprozesse nicht möglich.

Fragen und Antworten zur Strompreisbremse finden Sie unter anderem auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Sie wollen uns etwas zur Jahresverbrauchsprognose mitteilen?

Zu diesem Thema erreichen uns derzeit eine Vielzahl von Anfragen, die wir telefonisch nicht beantworten können. Bitte senden Sie uns daher eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an . Nennen Sie uns, neben Ihren Kontaktdaten, die Verbrauchsstelle mit der Zählernummer sowie die von Ihrem Stromlieferanten genannte Verbrauchsprognose.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.