Ablesung Stromzähler.

Stromzähler richtig ablesen und Zählerstand einfach übermitteln.


Unabhängig davon, von welchem Stromanbieter Sie Ihren Strom beziehen, muss mindestens einmal im Jahr Ihr Stromzähler abgelesen werden. Dies ist notwendig, um Ihren Stromverbrauch oder gegebenenfalls Ihre eingespeisten Strommengen korrekt abzurechnen. Gelegentlich machen Änderungen – wie z. B. Umzüge oder Lieferantenwechsel – weitere Ablesungen erforderlich.

Die Messung der Stromverbräuche und der Einspeisungen sowie die Ablesung der Zählerstände gehören zu unseren Hauptaufgaben als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Immer dann, wenn wir einen Zählerstand von Ihnen benötigen melden wir uns schriftlich bei Ihnen. Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen zur korrekten Ablesung und zur Übermittlung Ihres Zählerstands.

Sie wollen uns Ihren Zählerstand melden? Das geht ganz bequem hier:

Ablesekarte richtig ausfüllen / Zählerstand online melden.

Wenn wir Ihren Zählerstand benötigen, erhalten Sie in der Regel eine Ablesekarte von uns. In dem folgenden Film erfahren Sie, was beim Ausfüllen der Ablesekarte zu beachten ist.

Das PIN-Verfahren der ovag Netz.

Um Ihnen bei der Ablesung bzw. Übermittlung Ihres Zählerstands Zeit und Aufwand zu ersparen, haben wir vor einiger Zeit ein PIN-Verfahren eingeführt. Durch das PIN-Verfahren müssen Sie bei der Online-Meldung Ihres Zählerstands nicht all Ihre Daten manuell erfassen. Scannen Sie einfach den QR-Code von Ihrer Ablesekarte bzw. tragen Sie einmal Ihre PIN im Online-Formular ein. Nun müssen Sie nur noch Ihre Zählerstände ergänzen und auf „Absenden“ klicken. Fertig!

Moderne Messeinrichtung: Digitale Stromzähler richtig ablesen.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem analogen Zähler und einer modernen Messeinrichtung ist das Display. Während bei einem analogen Zähler direkt die Zählerstände abgelesen werden können, werden im Display einer modernen Messeinrichtung weitere Daten angezeigt. Zudem wechselt die Anzeige im Sekundentakt. Im folgenden Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie Sie die Zählerstände bei einer modernen Messeinrichtung mit Doppeltarifmessung ablesen können.

Was bedeuten 1.8.0 und 2.8.0?

Stromzähler können ein oder mehrere Zählwerke haben. Die sogenannten „OBIS“-Kennzahlen stehen für die verschiedenen Zählwerksarten. Beginnt die Kennzahl mit „1“, dann handelt es sich um ein Zählwerk für den Strombezug. Dieses Zählwerk misst also Ihren Verbrauch. Die „2“ am Anfang der Kennzahl steht für die Stromlieferung bzw. die Einspeisung von Ihrer Erzeugungsanlage. Die Ziffern „1“ oder „2“ am Ende der Kennzahlen sind zur Unterscheidung von HT (Hochtarif – gilt täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr) und NT (Niedertarif – gilt täglich von 22:00 bis 6:00 Uhr).

Beispiele für die Kennzahlen von digitalen Stromzählern:
Kennzahl / Zählwerksnummer Zählwerkart Bedeutung
1.8.0 ET Zählwerk für Strombezug (Eintarifzähler oder Summe von HT und NT)
1.8.1 HT oder NT Strombezug Zählwerk 1 eines Doppeltarifzählers
1.8.2 HT oder NT Strombezug Zählwerk 2 eines Doppeltarifzählers
     
2.8.0 ET Stromlieferung Zählwerk (Netzeinspeisung)
2.8.1 HT oder NT Stromlieferung Zählwerk 1 (Netzeinspeisung)
2.8.2 HT oder NT Stromlieferung Zählwerk 2 (Netzeinspeisung)

In Einzelfällen kann es sein, dass bei Kunden mit Netzeinspeisung auch ein Zähler mit der Zählwerksart ET (1.8.0) verbaut ist. Bitte achten Sie bei der Ablesung daher immer auf die Zählernummer, die auf Ihrer Ablesekarte abgedruckt ist.

Besonderheiten beim Ablesen von analogen Doppeltarifzählern mit HT und NT.

Auch die analogen Zähler können mehrere Zählwerke haben – zum Beispiel die sogenannten Doppeltarifzähler. Das Zählwerk „HT (Hochtarif)“ misst den Stromverbrauch tagsüber in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr. Der Stromverbrauch der Nacht – also von 22:00 bis 6:00 Uhr – wird im „NT (Niedertarif)“ gemessen. Bei der Ablesung bzw. dem Ausfüllen der Ablesekarte achten Sie bitte auf die korrekte Zuordnung der Zählerstände zum jeweiligen Zählwerk. Details dazu sind im folgenden Film enthalten.

Verschiedene Stromzähler-Arten im Überblick:

Neben den modernen Messeinrichtungen und analogen Zählern gibt es noch weitere Stromzähler-Typen. Diese haben wir für Sie hier als Hilfestellung zusammenstellt. In den Grafiken zeigen wir Ihnen, an welcher Stelle Sie die Zählernummer und die einzelnen Zählwerke finden.

Moderne Messeinrichtung

Moderne Messeinrichtungen sind in der Lage, Verbrauchsdaten und Einspeisedaten zeitgenau zu erfassen und Ihnen so einen Überblick über die eigenen Nutzungsgewohnheiten zu geben. Dadurch können Sie feststellen, wann Sie wieviel Strom verbrauchen bzw. einspeisen und Ihre Stromnutzung ggf. effizienter gestalten. Neben dem aktuellen Zählerstand können auch Verbrauchswerte für die letzten 24 Monate tages-, wochen- monats- und jahresgenau angezeigt werden.

1: OBIS-Kennzahl zum angezeigten Zählerstand / Zählwerk
2: Zählerstand bzw. Zählerstände zu den verschiedenen Kennziffern / Zählwerken
3: Zählernummer
4: Aktueller Messwert

Sind bei Ihrem Zähler mehrere Zählwerke vorhanden, dann wechselt die Anzeige im 5-Sekunden-Takt. Der Unterstrich gibt an, welches Zählwerk derzeit misst.

Digitale Zähler der ersten Generationen

1: OBIS-Kennzahl zum angezeigten Zählerstand / Zählwerk
2: Zählerstand bzw. Zählerstände zu den verschiedenen Kennziffern / Zählwerken
3: Zählernummer
4: Aktueller Messwert

Sind bei Ihrem Zähler mehrere Zählwerke vorhanden, dann wechselt die Anzeige im 5-Sekunden-Takt. Der Unterstrich gibt an, welches Zählwerk derzeit misst.

Analoger Eintarif-Zähler (ET)

1: Hinweis zur OBIS-Kennzahl bzw. Zählwerkart: Bei diesem Zähler fehlt die Bezeichnung. Die Zählwerkart ist hier ET zutreffend, als OBIS-Kennzahl kann es je nach Verwendungszweck des Zählers 1.8.0 oder 2.8.0 sein.
2: Zählerstand
3: Zählernummer

Analoger Doppeltarif-Zähler (HT/NT)

1: Zählwerkarten NT bzw. HT als Zuordnungsmerkmal zu den OBIS-Kennzahlen
2: Zählerstände zu den Zählwerken
3: Zählernummer

Achtung: die Zuordnung der OBIS-Kennzahlen 1.8.1 und 1.8.2 zur Zählwerkart kann variieren.

Zweirichtungszähler für Einspeisung und Bezug

1: OBIS-Kennzahlen
2: Zählerstände zu den Zählwerken
3: Zählernummer

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Zählerablesung.

Allgemeine Fragen zur Ablesung:

Wo finde ich meinen Stromzähler?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Oftmals befinden sich die Stromzähler in der Nähe des Hausanschlusses – bei einem großen Teil der Häuser ist das im Keller, bei älteren Gebäuden auch unter dem Dach bzw. im Dachgeschoss. Manchmal befinden sich die Stromzähler aber auch im Flur / Treppenhaus, in einer Wohnung, im Vorder- oder Hinterhaus. Sollten Sie nicht wissen, wo sich Ihr Stromzähler befindet, dann erfragen Sie das am besten bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung.

In welchen Unterlagen kann ich meine Zählernummer finden und vergleichen?

Ihre Zählernummer finden Sie auf der Stromrechnung Ihres Lieferanten bzw. den Unterlagen zur Einspeisevergütung. Dort ist jeweils auch der für diese Abrechnungen maßgebliche Zählerstand genannt, so können Sie sich bereits vor der neuen Abrechnung leicht einen Vergleich zu den aktuellen Verbrauchs- oder Einspeisewerten erstellen:

Zählerstand NEU - Zählerstand ALT = Jahreswert in kWh für die Stromabnahme bzw. Einspeisung

Wie erkenne ich die Zählernummer?

Auf einem Zähler sind viele Nummern und leider ist nicht immer sofort klar, welche davon nun die Zählernummer ist. Um Ihren Zähler identifizieren zu können, bieten sich z. B. folgende Möglichkeiten  an:

  • Werden Sie von uns angeschrieben, ist die Zählernummer vorgegeben und Sie können sie auf den in Frage kommenden Geräten abgleichen.
  • Wenn Sie uns von sich aus eine Meldung übermitteln, können Sie Ihre Zählernummer der letzten Stromrechnung entnehmen und dann mit dem Gerät vergleichen.

Nachfolgend auf dieser Seite, unter der Überschrift „Stromzählertypen“, finden Sie einige Beispiele von Zählern und die üblichen Positionen der Zählernummer.

Wie wird der Zählerstand richtig abgelesen?

Der Zählerstand wird von links nach rechts mit allen Nullen abgelesen, die Nachkommastelle ist für die Abrechnung jedoch nicht relevant. Der abgelesene Wert muss (theoretisch) also zwischen 0 und 999.999 kWh liegen. Übermittelte Nachkommastellen werden bei der Abrechnung automatisch entfernt.

Bei digitalen Zählern wird das jeweils angezeigte Zählwerk (wie auch auf der Ablesekarte) durch die OBIS-Kennzahl gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass die angezeigten Zählwerke ggf. nach einigen Sekunden automatisch umspringen können und dass dann ein anderes Zählwerk anzeigt wird.

Bitte leuchten Sie beim Ablesen mit einer Taschenlampe nicht aus Versehen auf die optische Schnittstelle, da sich hierdurch ggf. die Anzeigewerte auf dem Display des Zählers ändern.

Bei alten, analogen Zählern ist das jeweilige Zählwerk durch die Zählwerkart (ET / HT / NT) gekennzeichnet. Die dazugehörige OBIS-Kennzahl wurde erst nachträglich eingeführt und ist daher noch nicht auf dem Zähler vorhanden.

Wenn Sie zur Ablesung Ihres Zählers weitere Informationen benötigen, dann finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter der Überschrift "Beispiele/Erläuterungen/Hilfestellungen zu verschiedenen Zählertypen" zusätzliche Erklärungen.

Was bedeuten die Kürzel ET, HT oder NT bei einem Zählwerk?

Vor Einführung der OBIS-Kennzahlen wurden hiermit die Zählwerke eines Stromzählers gekennzeichnet. So bedeutet ET (für „Eintarif“), dass es sich um ein „normales“ Zählwerk zur Verbrauchs- und / oder Einspeise-Zählung handelt. Hierbei gelten rund um die Uhr gleiche Tarifmerkmale.

Mit HT und NT werden die Zählwerke bei Doppeltarifzählern bezeichnet, mit denen uhrzeitabhängig unterschiedliche Preise abgerechnet werden können. Dabei steht HT für die „Hochtarif“-Phase (auch „Tagstrom“ genannt), während das NT-Zählwerk in der „Niedertarif“-Phase (auch „Nachtstrom“, Messzeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) den Verbrauch erfasst. Diese Art der Messung hat sich früher finanziell häufiger gerechnet, wenn z. B. elektrische Nachtspeicher-Heizöfen mit günstigem Nachtstrom aufgeladen werden konnten.

Warum werden nicht alle meine Zähler auf einmal abgefragt?

Die notwendige Ablesung ist grundsätzlich ortsbezogen und somit abhängig von der Messstelle, also nicht personenbezogen auf Sie als Kunden / Anschlussnutzer. Wenn Sie also mehrere Zähler an verschiedenen Standorten auf Ihren Namen angemeldet haben, bleibt dies dennoch unberücksichtigt.

Auch der Zeitpunkt einer Ablesung kann abweichen: Haben Sie z. B. eine Einspeiseanlage (PV-Anlage etc.), dann werden alle zu diesem Anschluss gehörigen Zähler zum 31.12. eines Jahres erfasst. Ein zweites Gebäude auf dem Grundstück, welches über einen eigenen Netzanschluss angeschlossen ist, wird im Zuge der rollierenden Ablesung erst später im Laufe des Jahres erfasst.

Es kann auch vorkommen, dass Ihre Daten (z. B. die Namensangabe) in der Vergangenheit unterschiedlich erfasst wurden. Da dies alles ein automatischer Prozess ist, versenden wir zur Sicherheit dann getrennte Anschreiben. Sollte das bei Ihnen zutreffen, können Sie uns gerne entsprechend informieren und wir korrigieren Ihre hinterlegten Daten.

Warum wird mein digitaler Stromzähler nicht elektronisch aus der Ferne ausgelesen?

Digitale Stromzähler gibt es in verschiedenen Ausführungen. Abhängig vom Verbrauch und den damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben wird heute meistens eine sogenannte „moderne Messeinrichtung“ eingebaut. Der Unterschied von einer modernen Messeinrichtung zu einem analogen Stromzähler ist, dass die Verbrauchswerte viertelstundengenau für 24 Monate gespeichert werden und über optionale Hardware-Komponenten und einer dazu kompatiblen Software bzw. App vom Verbraucher ausgelesen und analysiert werden können.

Die moderne Messeinrichtung kann Daten aber nicht elektronisch übermitteln. Daher müssen diese Zählerstände auch weiterhin manuell übermittelt werden.

Nur Kunden, bei denen ein sogenanntes „intelligentes Messsystem“ eingebaut ist, müssen den Zähler nicht mehr selbst ablesen. Denn dieses Messsystem übermittelt die Zählerstände elektronisch per Funknetz. Für das intelligente Messsystem müssen Kunden jedoch deutlich höhere Messentgelte bezahlen als für eine moderne Messeinrichtung. Daher wird es in der Regel nur bei Verbrauchern und Erzeugern eingebaut, für die es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Warum ist mein Verbrauch auf der Stromrechnung geschätzt worden?

Wenn dieser Vermerk auf der Stromrechnung Ihres Lieferanten zu finden ist, haben wir fristgerecht keinen Zählerstand von Ihnen erhalten. In diesem Fall mussten wir Ihren Verbrauch anhand der vorliegenden Daten (z. B. Ihr letzter Jahresverbrauch) rechnerisch ermitteln und an Ihren Lieferanten übermitteln.

Wenn der tatsächliche Verbrauch höher oder geringer ausfällt, wird diese Abweichung dann mit der nächsten Jahresabrechnung Ihres Lieferanten gegengerechnet, was aber zu erhöhten Nachzahlungen und falschen Abschlagsberechnungen führen kann.

Sollten Sie feststellen, dass der geschätzte Zählerstand sehr vom tatsächlichen Messwert abweicht, können Sie uns den Zählerstand nachträglich übersenden und bei Ihrem Lieferanten eine Rechnungskorrektur anfragen – letzteres wird nicht durch uns veranlasst.

Was können Ursachen für eine ungewöhnlich hohe Verbrauchsänderung sein?

Wenn sich der ermittelte Verbrauch auf der Jahresabrechnung Ihres Lieferanten im Vergleich zum Vorjahr unerklärlich verändert hat, kann das verschiedene Ursachen haben. Häufig wird vermutet, dass der Stromzähler defekt ist – dies ist jedoch nur selten der Fall.

Im ersten Schritt sollte geprüft werden, ob der in der Rechnung aufgeführte dem gemeldeten Zählerstand entspricht. So können Sie ausschließen, dass ein Tippfehler bei der Ablesung die Ursache ist. Ein guter Anhaltswert ist auch Ihr aktueller Zählerstand, über den ein grober Überschlag/Vergleich gegenüber dem Zeitpunkt der rechnungsrelevanten Ablesung möglich ist.

Wurde Ihr Zählerstand aufgrund von fehlenden Ablesewerten über einen längeren Zeitraum nur geschätzt bzw. rechnerisch ermittelt, kann dies ebenfalls zu einer erhöhten Rechnung führen. Denn in diesem Fall wurde in der Vergangenheit eine zu niedrige Verbrauchsmenge abgerechnet, die nun ausgeglichen bzw. nachberechnet werden muss und nur irrtümlich einen erhöhten Verbrauch vermuten lässt. Auf einen rechnerisch ermittelten Zählerstand wird in den Verbrauchsabrechnungen hingewiesen, daher lohnt hier ein Blick auf die Rechnung des Vorjahres. Übrigens: Da die Höhe des monatlichen Abschlags ebenfalls vom abgerechneten Jahresverbrauch abhängig ist, könnten Sie in diesem Fall aber den Abschlagsbetrag von Ihrem Stromlieferanten heruntersetzen lassen auf einen Betrag, der zu einem gemittelten Verbrauch der Zeiträume passt.

Überlegen Sie auch, ob ggf. ein stromintensives Gerät von Ihnen neu angeschafft und betrieben wurde oder sich bei einem bestehenden Gerät das Verbrauchsverhalten geändert hat? So kann schon ein Computer die Ursache sein, der im Unterschied zum Vorjahr nun im Dauerbetrieb ist.

Falsch verlegte Stromkabel können ebenfalls in Betracht kommen, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus durch die Zuordnung einer Leitung des Nachbarn an den Stromkreis Ihres Zählers. Auch defekte Kabel und ungenutzte Blindleitungen können unbemerkt Stromverbrauch verursachen. Wenn Sie die Ursache in der Elektroinstallation des Gebäudes vermuten, sollten Sie sich an einen Elektriker bzw. qualifizierten Elektrofachbetrieb wenden.

Zudem sollten die größten Stromfresser des Haushalts überprüft werden:

  • Kühl- und Gefrierschränke
  • mobile Heizgeräte
  • Warmwasserboiler
  • Poolpumpen
  • elektrischer Frostschutz

Hierbei sind Mängel häufig nicht direkt zu bemerken, da das Gerät weiterhin funktioniert. Vereiste Kühlgeräte oder verkalkte Boiler verbrauchen aber mehr Energie, um die gewünschten Temperaturen zu erreichen. Zudem kann die elektronische Steuerung eines Geräts für höheren Verbrauch verantwortlich sein, wenn sich die Werte verstellt haben oder ein Defekt vorliegt. Daher sollten Sie auf eine regelmäßige Wartung bzw. Kontrolle solcher Geräte achten.

Wenn die vorher genannten Ursachen ausgeschlossen sind, sollte Ihr Zähler überprüft werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Zählerprüfung an Sie berechnet wird, falls der Zähler in Ordnung ist. Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie auf dieser Seite unter der Überschrift „Rund um den Stromzähler“ bzw. der Frage/Antwort „Wie erkennt man einen defekten Stromzähler und was muss ich dann tun?“.

Wann erhalte ich meine Stromrechnung?

Da Sie Ihre Stromrechnung von Ihrem Stromlieferanten erhalten, können wir das leider nicht pauschal beantworten. Einige Stromlieferanten erstellen die jährliche Rechnung nach unserer Übermittlung des Zählerstands. Andere Lieferanten wählen den Abrechnungszeitpunkt unabhängig von unserer Ablesung.

Fragen zum PIN-Verfahren der ovag Netz:

Wozu benötige ich den persönlichen PIN?

Der PIN ermöglicht Ihnen eine komfortable Online-Zählerstandsmeldung auf unserer Website. Bei Benutzung werden alle zum PIN gehörigen Zählernummern abgerufen, Sie müssen lediglich die dazugehörigen, abgelesenen Stände ergänzen und brauchen keine weiteren Angaben wie Name, Wohnort, Ablesegrund etc. mehr eingeben.

Bei Verwendung des QR-Codes auf Ihrem Anschreiben ist dieser PIN Teil der hier hinterlegten Verlinkung zum Eingabeformular. Somit ist auch keine Eingabe des PIN mehr notwendig und Sie können direkt die Zählerstände eingeben.

Nach Ablauf der Rückmeldefrist werden die im Formular hinterlegten Zählerdaten gelöscht und der PIN kann nicht mehr verwendet werden.

Wie kann ich nach einem Opt-In meine gespeicherte E-Mail-Adresse ändern?

Wenn Sie uns eine Zustimmung zur Zustellung der Ableseaufforderung per E-Mail („Opt-In“) erteilt haben und Ihre dabei gespeicherte E-Mail-Adresse ändern möchten, dann können Sie das einfach bei der nächsten Online-Meldung tun. Tragen Sie dann einfach die neue E-Mail-Adresse ein und wir übernehmen diese für künftige Anschreiben. Ansonsten ist eine Änderung zurzeit nur per Kontaktformular, telefonisch unter 06031 82-1093 oder über eine Mitteilung per E-Mail an möglich.

Wieso wird mein PIN als ungültig, abgelaufen oder als bereits verwendet angezeigt?

Wenn Sie nach Eingabe des PIN oder bei Aufruf des QR-Codes diese Meldung angezeigt bekommen, kann das folgende Ursachen haben:

  • Ihr persönlicher PIN ist nur einmalig verwendbar. Falls Sie irrtümlich einen falschen Wert übermittelt haben und das Formular nochmals starten wollten, ist das nicht möglich. In diesem Fall müssten Sie uns die Korrektur telefonisch oder per E-Mail mitteilen.
  • Der PIN ist zeitlich nur begrenzt gültig, nach Ablauf der Frist kann er nicht mehr verwendet werden.
  • Kontrollieren Sie, ob sich bei der PIN-Eingabe ein Tippfehler eingeschlichen hat.
  • Diese Fehlermeldung wird auch angezeigt, wenn Sie nach dem Absenden auf der Bestätigungsseite die „Zurück“-Funktion Ihres Browsers verwenden, da dies technisch einer zweiten Verwendung des PIN entspricht.
Was ist unter dem „Umwelt-Bonus“ zu verstehen, wenn ich mein Opt-In erteile?

Gerade die Kleinigkeiten bieten Chancen, um leicht einen weiteren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Wenn Sie uns ein Opt-In erteilen und somit künftig von uns über die nächsten, anstehenden Ablesungen per E-Mail informiert werden, erspart das wertvolle Ressourcen bzw. verringert den Energieaufwand bei

  • Druck des Schreibens (Tinte, Wartungsaufwände, Stromverbrauch)
  • Briefpapier / Umschlag/ Kuvertierung (Papierherstellung, Stromverbrauch der Kuvertiermaschine)
  • Posttransport zu Ihnen (Kraftstoff, Fahrzeugnutzung)
  • Ggf. Ihre Autofahrt zu einem Briefkasten bzw. einer Poststelle (Kraftstoff, Fahrzeugnutzung)
  • Rücktransport an uns durch die Post (Kraftstoff, Fahrzeugnutzung)
  • Elektronische Erfassung der Karte (Wartungsaufwände, Stromverbrauch)

Da wir jährlich mehrere hunderttausend Anschreiben versenden, addieren sich diese Punkte schnell zu einer hohen Gesamtersparnis und damit zu einem echten Vorteil für unsere Umwelt – sie ist somit der eigentliche Nutznießer von diesem Bonus.

Wo wird die E-Mail-Adresse beim Opt-In noch verwendet, erhalte ich dann Werbung?

Nein! Die von Ihnen übergebene E-Mail-Adresse wird ausschließlich für die Übermittlung der Ableseanforderung bzw. des PIN für die kommenden Ableseperioden verwendet. Ggf. kontaktieren wir Sie aber im Fall von Rückfragen über diese Adresse. Ihre Mailadresse geben wir nicht an Dritte (wie z. B. Ihren Stromlieferanten) weiter. Auch von uns werden Sie nicht in anderen Zusammenhängen hierrüber angeschrieben – sofern Sie uns diese Adresse nicht in anderen Kommunikationsfällen genannt haben. Als Netz- und Messstellenbetreiber unterliegen wir zudem einem Werbeverbot.

Wie kann ich mein Opt-In zum Anschreiben per E-Mail widerrufen?

Vorübergehend ist dies nur per Kontaktformular, telefonisch unter 06031 82-1093 oder per E-Mail an möglich.

Warum ist meine Online-Zählerstandsmeldung als „unplausibel“ gekennzeichnet?

Ausgehend von Ihrem Vorjahresverbrauch hinterlegen wir bei Ihren Daten einen rechnerisch ermittelten Höchst- bzw. Mindestwert-Bereich, in dem sich der abgelesene Zählerstand unter normalen Bedingungen befinden dürfte. Dies ist auch als Vorsichtsmaßnahme gedacht, um die Verwechslungsgefahr der Zählwerke bei z. B. Doppeltarif- oder Zweirichtungszählern zu minimieren bzw. um Sie bei einer Fehleingabe vor einer falschen Jahresabrechnung zu schützen.

Wenn sich bei Ihnen der Mehr-/Minderverbrauch aber erklärbar durch außergewöhnliche Umstände ergibt (beispielsweise einen vorübergehenden Leerstand oder einen hohen Sonderverbrauch durch einen Bautrockner nach einem Wasserschaden etc.) oder allgemeine Veränderungen (wie z. B. Änderung der Personen im Haushalt, Anschaffung oder Wegfall von Geräten etc.) zu einem neuen Verbrauchsverhalten führen, können Sie die Hinweis-Meldung positiv bestätigen und die Werte somit unverändert an uns übertragen.

Entspricht die Ablesekarte den datenschutzrechtlichen Vorgaben?

Selbstverständlich entspricht die Ablesekarte den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Zur richtigen Zuordnung Ihres Zählerstands genügt uns die bereits eingedruckte Zählernummer. Weitere persönliche Angaben wie Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen Sie nicht eintragen. Hierbei handelt es sich um freiwillige Angaben, die bei eventuellen Rückfragen hilfreich sind.

Zudem gelten auch für die Deutsche Post und deren Mitarbeiter strenge Regelungen zum Briefgeheimnis bzw. Datenschutz. So ist sichergestellt, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht weitergegeben oder widerrechtlich verwendet werden.

Sollten Sie die Karte nicht offen in die Post geben wollen, können Sie uns Ihren Zählerstand gerne auch bequem über unsere Website übermitteln. Alternativ können Sie die Karte in einem Umschlag an uns senden.

Wurde meine Online-Zählerstandsmeldung erfolgreich übertragen?

Wenn Sie Ihren Zählerstand über unsere Website an uns übermitteln, dann können Sie hierbei – als freiwillige Angabe – Ihre E-Mail-Adresse mit angeben. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie dann von unserem System automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit den gemeldeten Ablesedaten. Wenn Sie diese E-Mail in Ihrem Posteingang haben, können Sie davon ausgehen, dass der Zählerstand bei uns eingegangen ist.

Falls diese E-Mail nicht in Ihrem Posteingang erscheint, prüfen Sie bitte, ob diese ggf. von einem (Spam-)Filter blockiert wird oder ob der Speicher Ihres Postfachs ggf. vollständig aufgebraucht ist. Falls diese Punkte nicht zutreffen, bitten wir Sie, die Meldung nochmals durchzuführen.

Dies wäre aber nicht notwendig, wenn dabei Ihr persönlicher PIN als „ungültig/abgelaufen/bereits verwendet“ angezeigt wird. In diesem Fall wurde Ihre Eingabe erfasst, es gab dann lediglich ein Übertragungsproblem mit der E-Mail, wie z. B. ein Tippfehler bei der angegebenen Mailadresse.

Was ist ein QR-Code, wie kann ich diesen nutzen?

Bei einem QR-Code können verschiedenste Informationen kodiert hinterlegt werden. Mit kompatiblen Lesegeräten und ggf. Zusatzsoftware können diese Daten dann einfach ausgelesen und weiterverwendet werden. Insbesondere Smartphones und Tablets können in der Regel über die eingebaute Kamera den QR-Code schnell erfassen. Je nach Gerät müssen Sie aber ggf. eine zusätzliche App installieren, die auch als kostenfreie Versionen angeboten werden.

Fragen zur Ablesung:

Was muss ich beim Ausfüllen der Ablesekarte beachten?

Da die zurückgesendete Ablesekarte elektronisch erfasst wird, bitten wir Sie, beim Ausfüllen einen dunklen Stift zu verwenden und die Werte innerhalb der dafür vorgesehenen Kästchen einzutragen. Trennen Sie auch bitte den seitlichen Kontrollabschnitt ab, der für Sie als eine einfache Möglichkeit einer Kopie der Zählerstände vorgesehen ist.

Notizen in ungenutzten Zeilen oder freien Bereichen werden bei diesem automatischen Vorgang ignoriert. Übermitteln Sie uns daher Ihre Nachrichten separat, z. B. per E-Mail an oder über unser Kontaktformular.

Warum muss mein Stromzähler abgelesen werden?

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass der Verbrauch der Stromkunden einmal jährlich abgelesen und abgerechnet werden muss. Zwischen den jährlichen Abrechnungen zahlen Sie an Ihren Stromlieferanten Abschlagsbeträge, die auf Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs oder bei einer neu bezogenen Wohnung auf einer Hochrechnung basieren. Erst durch die jährliche Ablesung wird Ihr tatsächlicher Verbrauch ermittelt und so ergibt sich dann eine eventuelle Nachzahlung oder ein Guthaben. Selbstverständlich wird der Abschlag ebenfalls wieder neu berechnet und festgelegt. Auch durch Veränderungen im Verbrauchsverhalten kann der tatsächliche Strombedarf steigen oder sinken (z. B. durch den Austausch alter, ineffizienter Haushaltsgeräte). Dann passt die Höhe der Abschlagszahlung nicht mehr zu Ihrer individuellen Situation.

Die regelmäßige Erfassung des Zählerstandes stellt daher sicher, dass nur der verbrauchte Strom bezahlt werden muss.

Als Netz- und Messstellenbetreiber sind wir für Ablesung der Stromzähler in unserem Netzgebiet zuständig. Die erfassten Zählerstände geben wir an Ihren Lieferanten weiter, so dass dieser dann Ihre korrekte Stromrechnung erstellen kann. Zudem rechnen wir die Netzentgelte mit den beteiligten Stellen ab und vergüten den eingespeisten Strom von Erzeugungsanlagen.

Muss ich meinen Zählerstand gesetzlich bedingt selbst ablesen und melden?

Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Zähler selbst abzulesen. Aber wenn Sie uns keinen Zählerstand melden, müssen wir Ihren Verbrauch jedoch schätzen. Den hierbei rechnerisch ermittelten Zählerstand leiten wir anschließend an Ihren Lieferanten weiter, der auf dieser Basis Ihre Jahresabrechnung erstellt. Denn die Stromlieferanten sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Kunden einmal im Jahr eine Rechnung auszustellen.

Wird uns über mehrere Jahre kein Zählerstand gemeldet, werden wir bei Ihnen vor Ort eine Kontrollablesung durch einen Mitarbeiter durchführen. Je nach vorheriger Verbrauchsschätzung kann dies im ungünstigen Fall für Sie dann zu einer sehr hohen Nachzahlung sowie zu unerwartet hohen, künftigen Abschlagszahlungen führen. Ein eventuelles Guthaben wird Ihnen selbstverständlich von Ihrem Lieferanten erstattet, allerdings wird dieses nicht verzinst.

Insgesamt betrachtet erspart Ihnen der jährlich kurze Aufwand einer Selbstablesung – es dauert nur wenige Minuten – viele Nachteile.

Wer ist für die Ablesung zuständig: Mein Vermieter, die Hausverwaltung oder ich?

Da Sie der Nutzer des Stromanschlusses sind, erhalten Sie von uns auch die Ablesekarte. Sollten Sie keinen Zugang zum Zähler haben, so müssten Sie Ihren Vermieter bitten, Ihnen den Zugang zu ermöglichen. Es ist Ihr gutes Recht, den Zähler selbst abzulesen. Denn nur so haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Verbrauch zu kontrollieren.

Warum erhalte ich eine Ablesekarte, obwohl ich den Strom nicht von der OVAG beziehe?

Wir, die ovag Netz GmbH, sind der regionale Netz- bzw. grundzuständige Messstellenbetreiber. Wir sind ein eigenständiges Unternehmen und unabhängig von der OVAG oder anderen Stromlieferanten.

Zu unseren Aufgaben gehört unter anderem die ordnungsgemäße Messung des Stromverbrauchs. Daher bauen wir in unserem Netzgebiet – neben den Stromleitungen – auch die Stromzähler in den Verbrauchsstellen ein. Die Stände dieser Zähler müssen wir dann mindestens einmal jährlich erfassen und leiten diese dann an den jeweils individuellen Stromlieferanten unserer Netzkunden zur Abrechnung weiter.

Warum soll ich ablesen, obwohl ich den Stand zum 31.12. mitgeteilt habe?

Wir haben ein rollierendes Ableseverfahren. Konkret bedeutet das, dass wir die Zählerstände jeden Monat in anderen Städten und Gemeinden erfassen und anschließend an Ihren Stromlieferanten zur Jahresabrechnung weiterleiten. So werden beispielsweise die Stromzähler in Friedberg jährlich immer im Februar, in Alsfeld aber erst im Oktober abgelesen.

Den von Ihnen zum 31.12. abgelesen/gemeldeten Zählerstand geben wir aber als sogenannte Zwischenablesung an Ihren Stromlieferanten weiter. So erhält dieser den korrekten Stand, z. B. bei einer Preisanpassung.

Wie lange habe ich nach Erhalt der Ablesekarte Zeit, um den Zählerstand abzulesen?

Wir empfehlen Ihnen, den Zählerstand immer zeitnah nach Erhalt der Ablesekarte abzulesen und zu übermitteln. Spätestens bis zum Monatsende sollte der Zählerstand dann bei uns eingegangen sein. Sollten wir keinen Zählerstand erhalten, so müssten wir diesen rechnerisch ermitteln.

Warum wird der Zähler nicht von einem Mitarbeiter bzw. Zählerableser abgelesen?

Früher gingen unsere Zählerableser einmal jährlich zum Ablesen von Haus zu Haus. Diese Verfahren haben wir aus unterschiedlichen Gründen umgestellt. Für Sie hat die Umstellung auf die Selbstablesung mehrere Vorteile: So können Sie z. B. selbst einplanen und entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Sie den Zähler ablesen möchten. Sie werden nicht vom Besuch eines Zählerablesers überrascht.

Allerdings beschäftigen wir zur Ablesung von besonderen Zählern oder für gelegentliche Kontrollablesungen weiterhin Zählerableser. Diese Mitarbeiter können sich bei Ihnen durch einen Mitarbeiterausweis der ovag Netz GmbH legitimieren.

Wie können sich die Mitarbeiter der ovag Netz GmbH ausweisen?

Unsere Zählerableser haben einen Mitarbeiterausweis der ovag Netz GmbH, mit dem sie sich bei Ihnen zur Ablesung des Stromzählers legitimieren können.

Entspricht die Ablesekarte den datenschutzrechtlichen Vorgaben?

Selbstverständlich entspricht die Ablesekarte den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Zur richtigen Zuordnung Ihres Zählerstands genügt uns die bereits eingedruckte Zählernummer. Weitere persönliche Angaben wie Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen Sie nicht eintragen. Hierbei handelt es sich um freiwillige Angaben, die bei eventuellen Rückfragen hilfreich sind.

Zudem gelten auch für die Deutsche Post und deren Mitarbeiter strenge Regelungen zum Briefgeheimnis bzw. Datenschutz. So ist sichergestellt, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht weitergegeben oder widerrechtlich verwendet werden.

Sollten Sie die Karte nicht offen in die Post geben wollen, können Sie uns Ihren Zählerstand gerne auch bequem über unsere Website übermitteln. Alternativ können Sie die Karte in einem Umschlag an uns senden.

Fragen zur Zählerstandsmeldung:

Wie oft muss der Zählerstand gemeldet werden?

Für die Jahresabrechnung von Verbrauch oder Einspeisung ist die Ablesung des Stromzählers nur einmal jährlich notwendig. Dabei beläuft sich der Zeitraum auf 12 Monate, wie beispielsweise von April des laufenden bis März des kommenden Jahres. Der Turnus der Abrechnung bezieht sich also nicht zwingend auf ein vollständiges Kalenderjahr.

Sofern Sie sich für einen Wechsel des Stromlieferanten entscheiden, wird auch hier die Ablesung zum Wechseldatum erforderlich, damit der bisherige Lieferant eine korrekte Schlussrechnung erstellen kann und der künftige Lieferant einen richtigen Start-Zählerstand vorliegen hat.

Außerdem sollten Sie bei einem Wohnungswechsel – am Tag der Schlüsselübergabe – die Stände des bisherigen sowie des neuen Zählers ablesen und an uns melden.

Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht oder zu spät melde?

Sollten wir von Ihnen keinen Zählerstand erhalten, so müssten wir – auf Basis Ihrer Vorjahresverbräuche – einen Zählerstand errechnen. Dann könnte es auch sein, dass der errechnete Zählerstand über oder unter Ihrem tatsächlichen Zählerstand liegt.

Falls Sie uns nachträglich noch den tatsächlichen Zählerstand melden und dieser deutlich von dem errechneten Zählerstand abweicht, dann kann Ihre Stromrechnung selbstverständlich von Ihrem Lieferanten korrigiert werden. Beträgt die Differenz des tatsächlichen Zählerstands zu dem errechneten Stand nur einige wenige Kilowattstunden, dann behält die bereits erstellte Rechnung oftmals ihre Gültigkeit. In diesem Fall wird die Differenz erst bei der nächsten Abrechnung ausgeglichen.

Wann werden die Zählerstände in meinem Wohnort erfasst?

Bei manchen Anlagen ist es notwendig, eine Abrechnung zum 31. Dezember zu erstellen (z. B. Betrieb einer Photovoltaik-Anlage). Ansonsten erfolgt die Ablesung in der Regel im rollierenden Verfahren – also verteilt über das ganze Jahr. Hier finden Sie die jeweiligen Ablesemonate zu den Städten und Gemeinden, für die wir als Messstellenbetreiber für die Ablesung zuständig sind:

Ablesemonate in den Städten/Gemeinden in unserem Netzgebiet.
Ort Monat
Alsfeld Oktober
Altenstadt April
Antrifttal Oktober
Bad Homburg Februar
Bad Nauheim März
Birstein April
Büdingen April
Butzbach März
Echzell Mai
Feldatal September
Florstadt März
Freiensteinau September
Friedberg/Kernstadt Februar
Friedberg/Stadtteile März
Friedrichsdorf November
Gedern Mai
Gemünden Oktober
Glauburg April
Grebenau Oktober
Grebenhain September
Grünberg Juni
Gründau April
Hammersbach April
Herbstein September
Hirzenhain Mai
Homberg Oktober
Hungen Mai
Karben Februar
Kefenrod April
Kirtorf Oktober
Langgöns Juni
Laubach Juni
Lauterbach Oktober
Lautertal September
Lich Juni
Limeshain April
Linden Juni
Mücke September
Münzenberg Mai
Nidda Mai
Niddatal November
Nidderau November
Ober-Mörlen März
Ortenberg April
Pohlheim Juni
Ranstadt Mai
Reichelsheim Februar
Reiskirchen Juni
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Romrod Oktober
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Ulrichstein September
Wartenberg Oktober
Wölfersheim März
Wöllstadt März

Wie erfolgt die rechnerische Ermittlung von Zählerständen?

Die rechnerische Ermittlung Ihres Verbrauchs erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Verbrauchsart (z. B. Haushalt oder Gewerbe), bei Strom, der zum Heizen verwendet wird, der Temperaturwerte sowie anhand der bisher erfassten Daten, die uns zum jeweiligen Zähler vorliegen. In der Regel ist dies Ihr Vorjahreswert, bei einem Neubezug einer Wohnung/Immobilie kann es auch der Verbrauch des vorherigen Anschlussnutzers sein. Die daraus resultierende kWh-Summe wird auf den letzten, uns bekannten Zählerstand hinzugerechnet. Daraus ergibt sich ein möglicher Zählerstand zu Ihrem Stromzähler.

In welchen Fällen muss ich den Zählerstand an die ovag Netz GmbH melden?

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber benötigen wir Ihren Zählerstand in folgenden Fällen:

Jahresverbrauch
zur Ermittlung der gelieferten Strommenge, bezogen auf 12 Monate
Einspeiseleistung
zur Ermittlung der eingespeisten Strommenge durch Erzeugungsanlagen, wie z. B. von einer PV-Anlage
Lieferantenwechsel
zur Abgrenzung des Verbrauchs zum Datum des Wechsels, also als Endstand zur Abrechnung des alten Lieferanten und gleichzeitige Verwendung als Start-Zählerstand bei dem künftigen Stromversorger

Zudem benötigen wir in manchen Fällen auch den Zählerstand bei einem Ein- bzw. Auszug, hierzu erhalten Sie dann ggf. ebenfalls eine Aufforderung zu einer Selbstablesung von uns. In der Regel ist dieser aber dem Stromlieferanten zu melden.

In welchen Fällen sollte ich den Zählerstand an meinen Stromlieferanten melden?

Bei den nachfolgenden Anlässen müssen Sie den Zählerstand an Ihren Lieferanten melden, da diese Vorgänge nur dort bearbeitet werden können bzw. relevant sind:

  • Einzug/Auszug/Umzug
  • Wechsel des Stromtarifs
  • Preisänderung
  • Kontrolle der Abschlagshöhe
  • Rechnungsstellung für ein Kalenderjahr (z. B. relevant für Gewerbe, Vermieter etc.)
  • Zwischenabrechnung zu einem beliebigen Zeitpunkt
  • Erstellung einer Simulationsrechnung (z. B. bei einem temporär hohen Verbrauch, beispielsweise nach einem Wasserschaden)

Wenn Sie uns einen Zählerstand melden, wird dieser aber immer an Ihren Lieferanten gemeldet. Allerdings erfolgt dann keine aktive Bearbeitung, der Zählerstand wird lediglich als „Zwischenablesung“ ohne Nennung eines Grunds übermittelt – daher müssen Sie sich bei solchen Anlässen immer mit Ihrem Lieferanten in Verbindung setzen.

Wo melde ich den Stand bei einer Preisanpassung: Netzbetreiber oder Lieferant?

Richtigerweise ist der aktuelle Zählerstand dabei an Ihren Lieferanten zu melden. Wenn Sie den Zählerstand jedoch an uns gemeldet haben, leiten wir diesen automatisiert an Ihren Versorger weiter.

Muss ich den Stromvertrag noch kündigen, wenn ich den Auszugszählerstand melde?

Ja, auf jeden Fall – die Zählerstandsmeldung ersetzt keine Kündigung! Denn Ihr bestehender Stromliefervertrag ist ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger.

Für uns – als Messstellenbetreiber – ist ein Auszugszählerstand aber erforderlich, um den Verbrauch des jeweiligen Anschlussnutzers an diesem Zähler voneinander klar trennen zu können. Im Regelfall übermittelt uns Ihr bisheriger Stromlieferant den von Ihnen dort zum Auszug gemeldeten Zählerstand, so dass eine separate Meldung an uns nicht notwendig ist.

Kann ich meinen Zählerstand auch telefonisch mitteilen?

Selbstverständlich können Sie uns unter 06031 82-1093 telefonisch Ihren Zählerstand mitteilen. Da uns aber täglich sehr viele Zählerstände telefonisch übermittelt werden, kann es dabei allerdings zu langen Wartezeiten kommen.

Daher empfehlen wir Ihnen, den Zählerstand gleich hier über unsere Website zu übermitteln. Dies ist letztlich auch für Sie einfacher, insbesondere, wenn Sie von uns angeschrieben wurden und dabei einen persönlichen PIN erhalten haben.