Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge.

Ladesäule oder Wallbox anmelden.

Wichtiger Hinweis: Ab Inbetriebnahme 01.01.2024 sind Wallboxen > 4,2 kW nur noch als steuerbare Verbrauchseinrichtungen zulässig. Dies gilt auch, wenn kein eigener Zähler dafür vorgesehen ist. Eine Anpassung unserer Informationen erfolgt in Kürze. Sprechen Sie darauf auch Ihren Fachbetrieb an.

Sie sind bereits elektro-mobil unterwegs oder planen die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs?
Sie machen sich Gedanken über die Aufladung?

Wir haben folgende Hinweise für Sie zusammengestellt:

  • Alle Ladeeinrichtungen für Elektroautos sind zur Beurteilung der Netzrückwirkung anmeldepflichtig.
  • Übersteigt die Summenbemessungsleistung (= Gesamtleistung aller angeschlossenen Ladeeinrichtungen) 12 kVA, muss vor dem Anschluss der Ladeeinrichtung(en) die Zustimmung zum Anschluss bei uns eingeholt werden.
    (Weitere Informationen finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen TAB und den Ergänzenden Bedingungen der ovag Netz GmbH zur TAB
  • Die Errichtung einer Ladeeinrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß NAV §13 nur durch einen in unserem Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb ausgeführt werden.
  • Beachten Sie bitte die Anschlusskapazität am Haus/Gebäude, gegebenenfalls muss der Anschluss verstärkt werden. Der konzessionierte Elektrofachbetrieb wird ihnen auch hierbei gerne weiterhelfen.

Wenn Sie zusätzlich – mit einer „unterbrechbaren/abschaltbaren“ Wallbox oder Ladesäule – einen Ladetarif für E-Autos nutzen möchten, finden Sie hier zusätzliche Informationen:

Hinweise für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Ladeeinrichtung (Wallbox oder Ladesäule nach Ladebetriebsart 3 oder 4) als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG errichten zu lassen, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Um vom hierbei verminderten Netzentgelt profitieren zu können (siehe Preisblatt Netznutzung 2024, Ziffer [7]), benötigen Sie einen entsprechenden Sondertarif von Ihrem Stromlieferanten.
  • Es ist ein separater Zähler sowie ein Tonfrequenzrundsteuerempfänger mit Dreipunkt-Befestigung notwendig.
  • Die Ladeeinrichtung muss fest angeschlossen werden; es dürfen keine Steckvorrichtungen zwischen Messeinrichtung und Ladeeinrichtung vorhanden sein.
  • Die technischen Voraussetzungen der Ladeeinrichtung sind je nach Typ und Hersteller verschieden und im Vorfeld durch den Installateur zu prüfen.
  • Bei der Inbetriebnahme ist eine Funktionsprüfung vorgesehen.

Die notwendigen Informationen sind den konzessionierten Elektrofachbetrieben bekannt.


Ladeeinrichtung anmelden über unser Online-Formular.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen, um diese an uns zu übertragen:

  • Persönliche Daten von Anschlussnehmer und ggf. Anschlussnutzer
  • Technischer Ansprechpartner (z. B. Planungsbüro, Anlagenerrichter)
  • Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und Standort der geplanten Ladeeinrichtung
  • Konformitätserklärung der Ladeeinrichtung
  • Datenblatt der Ladeeinrichtung

Sie können Dateien der folgenden Dokumentformate auswählen:
*.PDF, *.JPG, *.JPEG, *.GIF, *.PNG, *.BMP, *.TIF

Wenn alle Fragen geklärt sind und Sie alle notwendigen Unterlagen haben, können Sie die Anmeldung für Ihre Ladesäule oder Wallbox mit einem Klick über den nachfolgenden Button starten: