Wallbox anmelden.

Netzanschluss für Ladeeinrichtungen für Elektroautos.

Planen Sie eine Wallbox oder Ladesäule für Ihr Elektroauto und benötigen dafür einen Stromanschluss? Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Wallbox angemeldet werden muss, wann eine Genehmigung durch den Netzbetreiber erforderlich ist und welche technischen Voraussetzungen beim Anschluss einer Ladeeinrichtung gelten. Als Netzbetreiber prüfen wir vor dem Anschluss, ob Ihr Hausanschluss und das Stromnetz ausreichend Kapazität für die zusätzliche Leistung Ihrer Ladeeinrichtung bieten.

So melden Sie Ihre Wallbox richtig an:

Um eine Wallbox oder Ladeeinrichtung anzumelden, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Elektrofachbetrieb beauftragen
    Wählen Sie einen Elektroinstallateur aus unserem Installateurverzeichnis.
  2. Wallbox beim Netzbetreiber anmelden
    Der Elektrofachbetrieb übernimmt in der Regel die Anmeldung der Ladeeinrichtung in unserem Netzportal.
  3. Netzprüfung durch den Netzbetreiber
    Bei höheren Leistungen erfolgt eine Prüfung der Netzkapazität und gegebenenfalls eine Genehmigung.
  4. Installation und Inbetriebnahme der Wallbox
    Nach Zustimmung des Netzbetreibers kann die Ladeeinrichtung installiert und in Betrieb genommen werden.
  5. Meldung der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber
    Die Meldung über die Fertigstellung der Installation und Inbetriebnahme der Ladestation erfolgt durch den Elektrofachbetrieb.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen, zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sowie zu den technischen Voraussetzungen für den Netzanschluss finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Tipp: Beauftragen Sie frühzeitig einen Elektrofachbetrieb. Dieser unterstützt Sie bei der Planung, Anmeldung und Installation Ihrer Wallbox sowie bei der Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

Anmeldung und Genehmigung von Wallboxen

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim zuständigen Netzbetreiber vor der Installation angemeldet werden. So kann geprüft werden, ob die zusätzliche elektrische Leistung Auswirkungen auf das Stromnetz hat. Dabei gilt:

  • Alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind anmeldepflichtig.
  • Ladeeinrichtungen mit einer Summenbemessungsleistung ab 12 kW (Gesamtleistung aller Ladepunkte) sind genehmigungspflichtig.
  • Die Zustimmung des Netzbetreibers muss vor dem Anschluss der Ladeeinrichtung eingeholt werden.

Die technischen Anforderungen für den Netzanschluss sind in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie in den Ergänzenden Bedingungen der ovag Netz GmbH zu den TAB festgelegt.

Seit dem gilt zusätzlich: Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW müssen gemäß § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen an das Stromnetz angeschlossen werden.

Installation der Wallbox durch einen Elektrofachbetrieb

Die Installation einer Wallbox stellt eine Erweiterung der elektrischen Kundenanlage dar.

Gemäß § 13 NAV darf der Anschluss daher nur durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen, der in unserem Installateurverzeichnis eingetragen ist. Der Elektrofachbetrieb übernimmt unter anderem:

  • die Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber
  • die fachgerechte Installation der Ladeeinrichtung
  • die Prüfung der vorhandenen Anschlusskapazität

Je nach vorhandener Leistung am Hausanschluss kann es erforderlich sein, den Hausanschluss zu verstärken. Ihr Elektroinstallateur berät Sie hierzu und übernimmt die Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW müssen seit dem 01.01.2024 gemäß § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen ans Stromnetz angeschlossen werden. Das bedeutet: Der Netzbetreiber kann die Leistung dieser Geräte in seltenen Netzsituationen vorübergehend reduzieren, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Im Gegenzug profitieren Betreiber von reduzierten Netzentgelten. Die Netzentgeltreduzierung wird vom Netzbetreiber über den jeweiligen Stromlieferanten an den Anlagenbetreiber bzw. Anlagennutzer weitergegeben.
Bereits bei der Anmeldung der Wallbox müssen Angaben zur Nutzung als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemacht werden. Spätestens bei der Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung wird eine Vereinbarung zur Steuerbarkeit mit dem Netzbetreiber abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wird auch festgelegt, welches Preismodul für die reduzierten Netzentgelte angewendet werden soll.

Reduzierte Netzentgelte: Modulwahl für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Anlagenbetreiber bzw. Anlagennutzer profitieren - als Gegenleistung für die vereinbarte netzorientierte Steuerung - von reduzierten Netzentgelten. Dabei können sie zwischen drei verschiedenen Netzentgelt-Modulen wählen.

Modul I

Bei diesem Modul erhalten die Anlagenbetreiber bzw. Anlagennutzer die Vergünstigung in Form eines jährlichen Pauschalbetrags. Dieses Modul kann auch genutzt werden, wenn Haushaltsstrom und Wallbox über denselben Stromzähler gemessen werden.

Modul II

Bei Modul II gibt es eine Reduzierung bei den verbrauchsabhängigen Netzentgelten, die im Arbeitspreis des jeweiligen Stromlieferanten enthalten sind. Die verbrauchsunabhängigen Netzentgelte, die in den Grundpreis des Stromlieferanten einfließen, entfallen bei diesem Modul. Damit dieses Modul genutzt werden kann, muss der Stromverbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen über einen separaten Stromzähler gemessen werden.

Ein separater Zähler kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:

  • der Stromverbrauch der Wallbox hoch ist
  • ein spezieller Ladestromtarif des Stromlieferanten genutzt werden soll

Modul III

Bei Modul III gibt es sogenannte zeitvariable Netzentgelte. Das bedeutet konkret: Bei den verbrauchsabhängigen Netzentgelten gelten verschiedene Preise zu unterschiedlichen Tageszeiten. Dieses Preismodul soll Anlagenbetreibern bzw. Anlagennutzern den Anreiz bieten, den Stromverbrauch auf Zeiten zu verlagern, in denen die Netzauslastung nicht so hoch ist und daher auch die Netzentgelte niedrig sind.

Wichtig bei Modul III ist zudem:

  • Dieses Modul kann nur in Verbindung mit Modul I gewählt werden.
  • Der Stromverbrauch der Wallbox kann zusammen mit dem Haushaltsstrom gemessen werden. Allerdings muss für die Messung des Stromverbrauchs ein intelligentes Messsystem installiert sein, welches die Verbrauchswerte viertelstundengenau misst und übermittelt.

Weitere Informationen zu den Netzentgelt-Modulen finden Sie auch unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen und auf unserem Preisblatt Netznutzung.

Technische Voraussetzungen für den Anschluss einer Wallbox

Beim Anschluss einer Wallbox oder Ladeeinrichtung sind folgende technische Anforderungen zu beachten:

  • Die Ladeeinrichtung muss fest angeschlossen werden. Zwischen Messeinrichtung und Ladeeinrichtung dürfen keine Steckvorrichtungen installiert werden.
  • Die technischen Anforderungen der Ladeeinrichtung unterscheiden sich je nach Hersteller und Gerät und müssen vor der Installation geprüft werden.
  • Bei der Inbetriebnahme der Wallbox erfolgt eine Funktionsprüfung der Anlage. Alle technischen Details und Anschlussanforderungen sind den konzessionierten Elektrofachbetrieben bekannt.

FAQ zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen:

Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Muss ich meine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, alle Ladeeinrichtungen für Elektroautos müssen vor der Installation beim Netzbetreiber angemeldet werden, damit mögliche Auswirkungen auf das Stromnetz geprüft werden können.

Wann ist eine Ladeeinrichtung bzw. Wallbox genehmigungspflichtig?

Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Summenleistung aller Ladeeinrichtungen mehr als 12 kW beträgt.

Sind Wallboxen steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Ja, Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW gelten seit dem gemäß § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Wer darf eine Wallbox installieren?

Die Installation darf nur durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen.