Die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird gesetzlich gefördert. Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine aus drei Komponenten bestehende Vergütung:
Für Erzeugungsanlagen ohne registrierende ¼-h-Lastgangmessung gilt, dass nur die Vermeidungsarbeit berücksichtigt wird.
Als üblicher Preis für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 MW gilt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Die EEX-Strombörse erreichen Sie unter www.eex.com.