Vor der Planung oder dem Bau einer Erzeugungsanlage sollten Sie sich von ihrem Planer bzw. Elektrofachbetrieb beraten lassen. Für den reibungslosen Ablauf zum Bau Ihrer Erzeugungsanlage, haben wir einige Hinweise für Sie zusammengestellt:
Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt Errichtung von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Netzeinspeisung gar nicht oder nicht im gewünschten Umfang realisiert werden. Wir empfehlen daher vorab eine netztechnische Überprüfung. Folgende Angaben werden dazu benötigt:
Ihre Anfrage zum Anschlussbegehren richten Sie bitte schriftlich an:
ovag Netz GmbH
Sachgebiet EN
Hanauer Straße 9-13
61169 Friedberg
Fax 06031 82-1633
anschluss@ovag-netz.de
Wir bitten Sie zu beachten, dass bei PV-Anlagen mit einer installierten Anlagenleistung ab 7,7 kWp eine Erzeugungsmessung grundsätzlich installiert werden muss. Dies dient zur Ermittlung der EEG-Umlagepflicht.
Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis maximal 10 kWp ist gemäß § 61a Nr. 4 EEG 2017 die Installation einer geeichten Erzeugungsmessung erforderlich, wenn die PV-Anlage mehr als 10 MWh Strom pro Jahr erzeugen und der Eigenverbrauch mehr als 10MWh pro Jahr betragen kann. Anhand der verfügbaren maximalen Globalstrahlungswerte lässt sich insoweit - für die gegenwärtig verfügbaren Modultypen - eine Grenze bei einer installierten Leistung von 7,69 kWp ziehen.
Als Grundlage für die Entscheidung dienen die Empfehlung 2014/31 der Clearingstelle EEG sowie der Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur aus 07/2016.
Ab einer installierten Anlagenleistung von 7,7 kWp, ist grundsätzlich von der Möglichkeit der Überschreitung der vorgenannten 10 MWh pro Jahr auszugehen. Wenn dies aufgrund der Anlagenbeschaffenheit nicht möglich ist, muss dies im Rahmen der Entscheidung der Clearingstelle des genannten gestuften Darlegungskonzeptes vom Anlagenbetreiber nachgewiesen werden.
Als rechnerischer Nachweis sind folgende Mindestangaben in der Berechnung anzuführen:
Weiterhin ist das Formular „Erklärung zur Umlagepflicht“, auszufüllen und vom Anlagenbetreiber zu unterzeichnen.
Wir bitten Sie, Ihre Anmeldeunterlagen entsprechend zu ergänzen und dies auch bei zukünftigen Anmeldungen zu berücksichtigen.
Letztendlich empfehlen wir zukunftsorientiert bei einer Modulleistung ab 7,7 kWp einen Erzeugungszähler vorzusehen.
Soll die geplante Anlage realisiert werden, melden Sie diese bitte vor Baubeginn zur Netzeinspeisung bei der ovag Netz GmbH an.
Um in das Verteilnetz einspeisen zu können, müssen die technischen Voraussetzungen für eine Netzeinspeisung vorliegen. Die Ausführung des Netzanschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Verteilnetzes notwendigen Einrichtungen müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen der ovag Netz GmbH und des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen.
Folgende Vorschriften sind zu beachten:
Eine Aufstellung der Richtlinien für den Anschluss an das Verteilnetz finden Sie hier:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.