Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag.

Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Punkt 3 Messstellenbetriebsgesetz in der unveränderten Fassung gemäß Beschluss BK6-17-042 der BNetzA vom .

Dieser Vertrag ersetzt zum alle bisher – den Messstellenbetrieb betreffende – bestehenden Verträge zwischen ovag Netz GmbH als Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreibern.