Wichtiger Hinweis: Ab Inbetriebnahme 01.01.2024 sind Wallboxen > 4,2 kW nur noch als steuerbare Verbrauchseinrichtungen zulässig. Dies gilt auch, wenn kein eigener Zähler dafür vorgesehen ist. Eine Anpassung unserer Informationen erfolgt in Kürze. Sprechen Sie darauf auch Ihren Fachbetrieb an.
Sie sind bereits elektro-mobil unterwegs oder planen die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs?
Sie machen sich Gedanken über die Aufladung?
Wir haben folgende Hinweise für Sie zusammengestellt:
Wenn Sie zusätzlich – mit einer „unterbrechbaren/abschaltbaren“ Wallbox oder Ladesäule – einen Ladetarif für E-Autos nutzen möchten, finden Sie hier zusätzliche Informationen:
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Ladeeinrichtung (Wallbox oder Ladesäule nach Ladebetriebsart 3 oder 4) als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG errichten zu lassen, sind folgende Punkte zu beachten:
Die notwendigen Informationen sind den konzessionierten Elektrofachbetrieben bekannt.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen, um diese an uns zu übertragen:
Sie können Dateien der folgenden Dokumentformate auswählen:*.PDF, *.JPG, *.JPEG, *.GIF, *.PNG, *.BMP, *.TIF
Wenn alle Fragen geklärt sind und Sie alle notwendigen Unterlagen haben, können Sie die Anmeldung für Ihre Ladesäule oder Wallbox mit einem Klick über den nachfolgenden Button starten: