Gleichbehandlung

Auf Grundlage des §7 EnWG sind Energieversorgungsunter-nehmen verpflichtet bis zum 31.März eines jeden Jahres einen Bericht über die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu veröffentlichen und der Bundesnetzagentur zu übersenden.

Der Bericht betrachtet den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 und gibt Auskunft über die Anwendung des Gleichbehandlungsprogramms des Unternehmens.


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