Grundversorger
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG den Grundversorger ermittelt.
Nebenstehend haben Sie die Möglichkeit, die Feststellungen des Grundversorgers vom 01.07.2006 und 01.07.2009 downzuloaden.


