Grundversorger

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG den Grundversorger ermittelt.

Nebenstehend haben Sie die Möglichkeit, die Feststellungen des Grundversorgers vom 01.07.2006 und 01.07.2009 downzuloaden.


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