Messeinrichtungen

Grundlage für die Verwendung von Messeinrichtungen sind das Eichgesetz, die Technischen Mindesanforderungen und die Ausstattung von Zählpunkten mit Messeinrichtungen.

Mit dem Inbetriebsetzungsetzauftrag meldet der Elektrofachbetrieb Ihre geprüfte fertige Anlage als verantwortliche Fachkraft an unseren Messtellenbetrieb.
Für die sich anschließende kostenpflichtige Messdienstleistungen (Zähler Ein-/Ausbau, Umbau oder Erweiterung) werden wir schnellstmöglich einen Terminwunsch mit Ihnen vereinbaren. Dazu benötigen wir Ihre Kontatkdaten, die unsere Ansprechpartner gerne entgegen nehmen und für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

Die rollierenden Ablesung der Messeinrichtungen, geordnet in alphabetische Reihenfolge in den Städten und Gemeinden im Netzgebiet der ovag Netz AG finden Sie hier.


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