Anmeldeverfahren Eigenerzeugungsanlagen

Vor der Planung bzw. dem Bau einer Eigenerzeugungsanlage, wie z. B. einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme und Beratung durch den qualifizierten Fachhandel und/oder einem Elektroplaner.

Um einen reibungslosen Ablauf für den Bau Ihrer Eigenerzeugungsanlage zu gewährleisten beachten Sie bitte unsere folgenden Hinweise:


1.

Unter bestimmten Vorraussetzungen kann eine Netzeinspeisung gar nicht oder nicht im gewünschten Umfang realisiert werden. Wir empfehlen daher vorab eine netztechnische Überprüfung.
Die Anfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung richten Sie schriftlich mit folgenden Angaben zur geplanten Eigenerzeugungsanlage an die
ovag Netz AG
Sachgebiet LG
Hanauer Straße 9-13
61169 Friedberg


  • Name und Adresse des Anlagenbetreibers und des Grundstückeigentümers
  • Anschrift des Anlagenstandortes
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagenstandortes sowie Kennzeichnung des Standortes des Netzanschlusses, über den die elektrische Arbeit in das Verteilnetz eingespeist werden soll
  • Anlagentyp- und Bauweise (Photovoltaik, Blockheizkraftwerk, Windkraft etc.)
  • Anlagengröße (elektrische Leistung)

Anmeldeverfahren seit 01.10.2009

Die Projektierung von Eigenerzeugungsanlagen ab einer Leistung von 30 kW (bei Photovoltaikanlagen größer 30kWp) mit der hieraus notwendigen Netzverträglichkeitsprüfung ist seit 01.10.2009 kostenpflichtig.

Für Auskünfte haben wir die nachfolgend genannten Kontaktdaten bereitgestellt.


Firmaovag Netz AG
StraßeHanauer Straße 9 -13
Postleitzahl61169
SachgebietLG
Telefon06031 82- 1055
Fax06031 82- 1633
Emaileinspeisung@ovag-netz.de


2.

Soll die geplante Anlage realisiert werden, melden Sie diese vor Baubeginn zur Netzeinspeisung bei der ovag Netz AG an.
Weitere Informationen, insbesondere über den Anmeldevorgang entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für die Errichtung einer Eigenerzeugungsanlage.


3.

Um in das Verteilnetz einspeisen zu können, müssen die technischen Vorraussetzungen für eine Netzeinspeisung gegeben sein bzw. hergestellt werden. Die Ausführung des Netzanschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Verteilnetzes notwendigen Einrichtungen müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen der ovag Netz AG und des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen. Insbesondere sind in der jeweils gültigen Fassung und unter Beachtung einzelner Ergänzungen einzuhalten:


  • VDE Vorschriften
  • VDEW- Richtlinien für Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
  • VDEW- Richtlinien für Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
  • Netzanschlussverordnung (NAV)
  • Ergänzende Bedingungen der ovag Netz AG
  • Technische Ausführungsvorschriften der OVAG
  • TAB 2007
  • Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

Eine Aufstellung der Richtlinien für den Anschluss an das Verteilnetz können Sie hier einsehen:

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft




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