Eigenerzeugung - So kommt Ihr Strom ins Netz

Sie möchten eine Eigenerzeugungsanlage, beispielsweise ein Blockheizkraftwerk oder eine Photovoltaikanlage errichten und dabei einen Beitrag zum Schutz unserer Unwelt und für eine saubere Luft leisten?

Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes sowie einer nachhaltigen Energieversorgung trat zum 01. August 2004 das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich als Nachfolger des bis dahin geltenden Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 01. April 2000 in Kraft.
Im Gesetz sind der Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen auf der Basis regenerativer Energiequellen sowie die Abnahme und Vergütung von Strom aus diesen Anlagen geregelt. Als regenerative Energiequellen werden Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse berücksichtigt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit stellt auf seiner Internetseite weitere Informationen für Sie bereit:

www.bmu.de


Erstberatung

Beratung durch die oberhessische ENERGIEAGENTUR

Direktvermarktung

Direktvermarktung

Anmeldeverfahren Eigenerzeugungsanlagen

Anmeldeverfahren zum Anschluss und Inbetriebsetzung einer Eigenerzeugungsanlage

Einspeisemanagement

Einspeisemanagement

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Vergütung von Eigenerzeugungsanlagen, die nach dem KWKG einspeisen, Entgelt für vermiedene Netznutzung, Strombörse EEX Leipzig

Veröffentlichungspflichten EEG

§ 15 Absatz 2 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) verpflichtet die Netzbetreiber, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen notwendigen Daten gemäß § 14a Absätze 1 bis 5 EEG zu veröffentlichen.

Richtlinien für Eigenerzeugungsanlagen

Richtlinien Parallelbetrieb Eigenerzeugung




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